Mit ihrer Klage gegen den Ausschluss aus dem Oval Office im Weißen Haus hat die Nachrichtenagentur AP zunächst Erfolg. Ein Berufungsgericht sieht es nun anders: Der US-Präsident habe Ermessensfreiheit, welche Journalisten er in seine privaten Arbeitsräume lasse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Nachrichtenagentur Associated Press (AP) hat in ihrem Streit mit US-Präsident Donald Trump eine juristische Niederlage erlitten. Ein US-Bundesberufungsgericht urteilte, das Weiße Haus könne die Nachrichtenagentur weiterhin von bestimmten Trump-Terminen ausschließen. Das Gericht setzte damit einen Gerichtsbeschluss vom April außer Kraft. Ein Richter hatte das Weiße Haus vor rund zwei Monaten angewiesen, AP wieder Zugang zu Terminen des Präsidenten zu gewähren.

Das Weiße Haus hatte die international tätige US-Nachrichtenagentur ausgeschlossen, weil sie sich weigert, den Golf von Mexiko gemäß der von Trump angeordneten Namensänderung in "Golf von Amerika" umzubenennen. Verbannt wurde die renommierte Nachrichtenagentur von Terminen in Trumps Büro im Weißen Haus - dem berühmten Oval Office - sowie von der Mitreise im Präsidentenflugzeug Air Force One. Bundesrichter Trevor McFadden befand im April, dass diese Maßnahmen dem ersten Zusatzartikel zur US-Verfassung widersprächen. Das "First Amendment" garantiert die Meinungs- und Pressefreiheit. Wenn die Regierung ihre Türen für einige Journalisten öffne, könne sie "diese Türen nicht für andere Journalisten wegen ihrer Einstellungen schließen", urteilte der Richter.

Das Weiße Haus ging gegen diese Entscheidung in Berufung - und erzielte nun einen Erfolg. Das Bundesberufungsgericht in Washington urteilte, bestimmte vom US-Präsidenten genutzte Räume mit beschränktem Zugang seien keine "First-Amendment-Foren". "Das Weiße Haus hat deswegen die Ermessensfreiheit darüber zu entscheiden, auch auf Grundlage des Standpunkts, welche Journalisten zugelassen werden." Dem Weißen Haus dieses Recht vorzuenthalten würde zudem "die Unabhängigkeit des Präsidenten und die Kontrolle über seine privaten Arbeitsräume beschränken", heißt es in der Entscheidung des Berufungsgerichts. Es handelt sich noch nicht um das endgültige Urteil in dem Streit.

Ausschluss nach Namensstreit zum Golf von Mexiko

Der Konflikt zwischen AP und Trump war entstanden, weil die Agentur es ablehnt, den Golf von Mexiko als "Golf von Amerika" zu bezeichnen und ihr redaktionelles Regelwerk entsprechend zu ändern. AP verweist darauf, dass das Meeresgebiet bereits seit mehr als 400 Jahren "Golf von Mexiko" heißt.

Auch hob die Agentur in ihren redaktionellen Sprachregularien hervor, dass sie als Nachrichtenlieferant für Kunden in aller Welt geografische Bezeichnungen verwenden müsse, die für alle Bezieher ihrer Dienste verständlich seien. Die von Trump verfügte Namensänderung des Golfs gelte nur für die USA, Mexiko und andere Länder müssten dem nicht folgen. Trump hatte unmittelbar nach seinem Amtsantritt im Januar ein Dekret zur Umbenennung des Golfs von Mexiko in "Golf von Amerika" unterzeichnet.

AP ist die größte Nachrichtenagentur in den USA und eine der größten der Welt. Ihr sprachliches Regelwerk gehört in den Vereinigten Staaten seit Jahren zur Standardlektüre auch anderer Nachrichtenredaktionen sowie von Firmenbüros. Die Verbannung von AP ist Teil eines Feldzugs gegen einen Großteil der etablierten Medien, den Trump bereits seit Jahren führt und den er seit seiner Rückkehr ins Weiße Haus verstärkt hat. So entzog das Weiße Haus der Vereinigung der im Weißen Haus akkreditierten Korrespondenten (WHCA) das Recht, eigenständig über die Zusammensetzung des sogenannten Pools zu entscheiden; dies ist die Gruppe von Journalisten, die aus nächster Nähe - also dem Oval Office oder der Air Force One - über den Präsidenten berichten.

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