Wegen fehlender Verfassungstreue darf ein Jurist nicht als Rechtsreferendar in den juristischen Vorbereitungsdienst beim Oberlandesgericht Koblenz eintreten. Der Mann bekämpfe erwiesenermaßen die freiheitlich demokratische Grundordnung, teilte das Verwaltungsgericht Koblenz zur Begründung mit. Der Antrag des Mannes auf gerichtlichen Rechtsschutz, mit dem Ziel eingestellt zu werden, hatte keinen Erfolg.
Rechtsreferendare müssten sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Der Antragsteller werde dem nicht gerecht: Das belegten von ihm verfasste und publizierte Texte, teilte das Gericht mit. So würden in einem von ihm geschriebenen Roman schwarze Menschen durch die Verwendung menschenverachtender Bezeichnungen pauschal herabgewürdigt.
Zudem sei der Antragsteller Mitglied bei der „Jungen Alternative für Deutschland“ und dem Verein „Ein Prozent e. V.“ gewesen. Er habe in beiden Organisationen, die das Bundesamt für Verfassungsschutz seit dem Frühjahr 2023 als gesichert rechtsextremistisch einstufe, zumindest zeitweise herausgehobene Funktionen übernommen, hieß es. Die Entscheidung sei bestandskräftig (5 L 416/25.KO).
Gerichte schauen stärker auf Bewerber
Angesichts aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen wollen Präsidenten von Oberlandesgerichten stärker beobachten, ob angehende Juristen verfassungstreu sind, hieß es vor einigen Tagen. Sie erwarten eine Zunahme von Fällen, in denen daran Zweifel bestehen. „Wir erkennen eine Tendenz, dass das zunimmt und darauf wollen wir vorbereitet sein“, sagte der Präsident des Oberlandesgerichts Koblenz, Thomas Henrichs.
Er verwies dabei auf Veröffentlichungen des Bundesverfassungsschutzes, wonach es eine Zunahme von in rechtsextremistischen und anderen extremistischen Bereichen aktiven Personen gibt. Derzeit gebe es in den Bundesländern Unterschiede dabei, ob eine Erklärung zur Verfassungstreue bei der Bewerbung für das Rechtsreferendariat ausdrücklich verlangt werde oder nicht, so Henrichs.
Die Präsidentin des OLG Celle, Stefanie Otte, warb dafür, Demokratiebildung schon im Referendariat einen größeren Raum zu geben als bisher. So könnte etwa die Bedeutung von Richtern im Nationalsozialismus verstärkt thematisiert werden, schlug Otte vor.
So hatte es bereits eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Oktober 2024 gegeben. Das Gericht in Leipzig stellte dabei klar, dass Rechtsreferendare Mindestanforderungen an die Verfassungstreuepflicht erfüllen müssen und sich insbesondere nicht aktiv gegen die Grundwerte der Verfassung betätigen dürfen. In dem konkreten Fall ging es um einen bei der rechtsextremen Kleinstpartei „Der III. Weg“ aktiven Mann, der sich für den juristischen Vorbereitungsdienst in Bayern beworben hatte und abgelehnt worden war.
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