Die einen freut's, die anderen halten es für nicht angemessen: Das Salär der Bundestagsabgeordneten wird weiterhin jährlich automatisch erhöht. Dass der Bundestag selbst über seine Diäten abstimmt, geht auf ein Urteil des Verfassungsgerichts zurück.

Die Diäten der Bundestagsabgeordneten werden weiterhin einmal pro Jahr analog zur Lohnentwicklung automatisch angehoben. Gegen die Stimmen der AfD und der Linken beschloss das Parlament am Abend, diese seit 2014 geltende Regelung auch in der laufenden Legislaturperiode beizubehalten.

"Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung", heißt es im Grundgesetz. Die Details dazu sind im Abgeordnetengesetz geregelt. Die Diäten orientieren sich demnach an den Bezügen von Richtern an obersten Bundesgerichten. Nach dem sogenannten Diäten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1975 muss die Entschädigung "der Bedeutung des Amtes unter Berücksichtigung der damit verbundenen Verantwortung und Belastung und des diesem Amt im Verfassungsgefüge zukommenden Ranges gerecht werden".

Heikel war das Thema schon immer: Sind die Diäten zu niedrig - so eine Befürchtung - könnten Abgeordnete anfälliger für Bestechungsversuche sein. Sind sie zu hoch, gibt es Kritik. Der CDU-Abgeordnete Hendrik Hoppenstedt erklärte, mit der Kopplung an die Lohnentwicklung und der Orientierung an den Bezügen der obersten Bundesrichter sei die Regelung nachvollziehbar, fair und angemessen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, bezeichnete das Vorgehen der Parlamentsmehrheit hingegen als "schäbig".

Dass der Bundestag selbst über seine Diäten abstimmt, geht auf ein Urteil des Verfassungsgerichts zurück. Dieses verpflichtet die Abgeordneten, selbst und "vor den Augen der Öffentlichkeit" darüber zu beschließen, heißt es bei bundestag.de. Das Gericht urteilte damals: "In einer parlamentarischen Demokratie lässt es sich nicht vermeiden, dass das Parlament in eigener Sache entscheidet, wenn es um die Festsetzung der Höhe und um die nähere Ausgestaltung der mit dem Abgeordnetenstatus verbundenen finanziellen Regelungen geht."

Ähnlich wie bei der Rente wird die sogenannte Abgeordnetenentschädigung jedes Jahr zum 1. Juli an die Entwicklung der Durchschnittslöhne angepasst. Das gilt auch, wenn diese gesunken sein sollten. Jeder neu gewählte Bundestag muss aber darüber abstimmen, ob er dieses Verfahren bis zur nächsten Wahl beibehalten möchte. Derzeit bekommen die Parlamentarier 11.227,20 Euro pro Monat, die versteuert werden müssen. Dazu kommt eine steuerfreie monatliche Kostenpauschale von aktuell bei 5349,58 Euro.

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