Eine ehemalige afghanische Ortskraft und seine Familie haben einem Gerichtsurteil zufolge keinen Visa-Anspruch zur Einreise in die Bundesrepublik. Wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) am Mittwoch mitteilte, sei eine entsprechende Klage als unzulässig und unbegründet abgelehnt worden.
Damit sei eine teilweise anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin geändert worden. Der Kläger hatte nach eigenen Angaben seit 2014 mehrfach für die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) Alphabetisierungskurse für afghanische Polizisten abgehalten.
Als im August 2021 die Taliban die Macht in Afghanistan übernahmen, machte er als ehemalige Ortskraft für sich und seine Familie bei der GIZ eine sogenannte Gefährdungsanzeige. Nachdem eine Aufnahme der Familie in Deutschland abgelehnt wurde, erhoben sie im April 2022 Klage auf Erteilung von humanitären Visa.
Die Klage sei unzulässig, weil nicht der für die Visumserteilung erforderliche Antrag bei einer deutschen Auslandsvertretung gestellt wurde, urteilte das OVG. Die Gefährdungsanzeige stelle keinen Visumsantrag dar.
Zudem sei die Klage unbegründet, da die Familie keinen Anspruch auf Aufnahme habe. Die Aufnahme müsse der „Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland“ dienen. Ob das der Fall ist, dürfe die Bundesregierung in jedem Einzelfall selbst entscheiden.
Eine Revision wurde nicht zugelassen. Es besteht die Möglichkeit, Beschwerde gegen diese Nichtzulassung einzulegen, hieß es. Darüber müsste das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.
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