Sahra Wagenknecht kritisiert AfD-Chefin Alice Weidel für das Anzeigen von Beleidigungen. „Etwas politisch abschaffen wollen, es jedoch selbst hundertfach nutzen, ist – gelinde gesagt – inkonsequent. Damit ist Alice Weidel auf Habeck-Niveau“, sagte die BSW-Vorsitzende WELT.
Die AfD bezog sich nach Recherchen von „t-online“ bei ihren Strafanzeigen auf den Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs (StGB). Dieser regelt „gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“. Darin heißt es: Wird eine Person des öffentlichen Lebens wegen jener Stellung beleidigt und „ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren“, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden.
Eingeführt wurde der Paragraf bereits 1951, beschränkte sich zunächst aber auf „üble Nachrede“ und Verleumdung. Ausgeweitet auf Beleidigungen wurde er 2021.
Das Brisante daran: Die AfD wettert regelmäßig gegen den Paragrafen und fordert die Abschaffung. Weidels Sprecher verteidigte das Vorgehen der Parteivorsitzenden und sprach von einer „rechtlichen Waffengleichheit“. Man lehne das Gesetz ab, dennoch „wäre es töricht, wenn sich die AfD bis zur Abschaffung nicht zur Wehr setzen würde“.
Im vergangenen Jahr wurde breit über Anzeigen des damaligen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne) berichtet. Hintergrund war etwa eine Hausdurchsuchung bei einem Mann, der Habeck im Internet einen „Schwachkopf“ genannt hatte.
Das BSW fordert die Streichung des Paragrafen. „Allein Karl Lauterbach hätte ich mehrfach wegen wüster Beleidigungen anzeigen können und habe es nicht getan“, so Wagenknecht über den ehemaligen Bundesgesundheitsminister von der SPD. Erst vergangene Woche bezeichnete Lauterbach das BSW auf X als „Partei von Putinknechten“ und nannte den verpassten Bundestagseinzug der Wagenknecht-Partei einen „Segen“.
Wagenknecht lehnt eine explizite Benennung von öffentlichen Personen im Strafgesetzbuch für falsch. „Ein Majestätsbeleidigungs-Paragraf passt nicht zu einem liberalen Land. Er ist Teil eines autoritären Umbaus der Gesellschaft, in der sich Politiker nicht mehr der Kritik der Bürger stellen wollen, sondern Staatsanwaltschaften auf sie loslassen“, so die BSW-Chefin.
Schon im Wahlkampf zur Bundestagswahl im Februar forderte Wagenknecht immer wieder eine Streichung des Paragraf 188. In einem WELT-Interview sagte sie im Dezember 2024: „Damit kann man jede Regierungskritik mundtot machen. Wenn ein Bürger Habeck für einen ‚Schwachkopf‘ hält, ist das in einer liberalen Gesellschaft von der Meinungsfreiheit gedeckt.“
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