Wenige Wochen nach Amtsantritt hat die neue schwarz-rote Koalition erste Verschärfungen im Migrationsbereich auf den Weg gebracht.

Das Kabinett beschloss in Berlin zwei Gesetzentwürfe von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), wie die Bundesregierung mitteilte. Beide Vorhaben benötigen die Zustimmung des Bundestags. „Wir gehen wieder zurück auf die Situation vor der Gesetzesänderung der Ampel“, sagte Dobrindt bei einem anschließenden Statement.

Konkret sollen bestimmte Flüchtlinge nicht mehr die Möglichkeit haben, enge Angehörige zu sich nach Deutschland zu holen. Auch die beschleunigte Einbürgerung für besonders gut integrierte Einwanderer nach drei Jahren soll das Kabinett wieder zurücknehmen.

Wer von den Änderungen beim Familiennachzug betroffen ist

Es geht um Menschen mit sogenanntem subsidiären Schutzstatus. Das sind Geflüchtete, die hier zwar kein Asyl oder Flüchtlingsschutz bekommen, aber trotzdem bleiben dürfen, weil ihnen in ihren Heimatländern beispielsweise politische Verfolgung, Folter oder die Todesstrafe droht. Viele Bürgerkriegsflüchtlinge fallen in diese Gruppe.

Laut Gesetzentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, lebten Ende März 388.074 subsidiär Geschützte in Deutschland. Ungefähr drei Viertel dieser Gruppe kommen aus Syrien, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, die sich noch auf den Stand zum Jahreswechsel bezog.

Die Möglichkeit, Angehörige zu sich nach Deutschland zu holen, ist auf enge Angehörige beschränkt, also auf Eheleute, eingetragene Lebenspartner und minderjährige Kinder.

Was sich ändern soll beim Familiennachzug

Subsidiär Geschützte sollen zwei Jahre lang keine Familienangehörigen mehr nach Deutschland holen dürfen. Härtefälle sind ausgenommen. Wer das sein könnte, ist im Gesetzentwurf aber nicht definiert.

Der Familiennachzug für Flüchtlinge ohne Asylstatus war bereits von März 2016 bis Juli 2018 von der damaligen schwarz-roten Koalition ausgesetzt worden. Begründet wurde dies damals mit der Absicht, eine Überlastung bei der Aufnahme und Integration zu vermeiden.

Um wie viele Menschen es geht

Seit August 2018 dürfen monatlich 1.000 Menschen als Angehörige von Menschen mit diesem Schutzstatus einreisen, also 12.000 pro Jahr. Zum Vergleich: Insgesamt 229.751 Menschen stellten in Deutschland im vergangenen Jahr erstmals einen Asylantrag.

Unter allen Visa, die zwischen 2018 und 2024 zur Familienzusammenführung erteilt wurden, entfielen nach Zahlen des Mediendiensts Integration rund acht Prozent auf Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten. Die Möglichkeit zum Familiennachzug gibt es nicht nur für Geflüchtete, sondern auch für andere Einwanderer wie ausländische Fachkräfte.

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