- Urteil aus Bremen hat Bedeutung auch für möglich künftige Fälle.
- Verbraucherzentrale: "Klares Signal" gegen "Mogelpackungen"
Die Verpackung der neuen, leichteren Milka-Schokolade verstößt gegen Wettbewerbsrecht. Das hat das Landgericht Bremen entschieden und damit einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg stattgegeben.
Die Verbrauchersützer hatten dem Lebensmittel-Konzern Mondelez vorgeworfen, die Änderungen nicht ausreichend gekennzeichnet zu haben. Es sei für Käufer kaum zu erkennen, dass eine Milka-Tafel seit einiger Zeit nicht mehr 100 Gramm, sondern nur noch 90 Gramm wiege.
Urteil bedeutend für künftige Fälle
Das Gericht entschied, dass Mondelez die Packung mit 90 Gramm ohne deutlichen Hinweis nicht in Verkehr hätte bringen dürfen, wenn in vier Monaten zuvor die 100-Gramm Packung im Handel war.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Konkrete Konsequenzen hat es laut Gericht nicht. Die vier Monate seit der Umstellung der Packungsgröße seien bereits um, so bestehe keine Verpflichtung, an schon im Handel befindlichen Tafeln etwas zu ändern. Bedeutung habe das Urteil für künftige Fälle.
Verbraucherzentrale sieht "klares Signal"
Auch die Verbraucherzentrale Hamburg sprach von einem "klaren Signal" gegen versteckte Preiserhöhungen. Referent Armin Valet sagte MDR AKTUELL, die Branche könne nicht tun und lassen, was sie wolle. Es gebe Regeln, die Mondelez und andere Hersteller einhalten müssten. Acuch die Politik müsse aufwachen und sich des Themas der Mogelpackungen annehmen.
MDR (mtr, akq)
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