Lange geplant und hochumstritten: Ein Gesetzentwurf für flexiblere Arbeitszeiten soll nach den Worten von Arbeitsministerin Bärbel Bas nächsten Monat vorliegen. „Der Entwurf wird im Juni kommen“, versicherte die SPD-Politikerin bei der Regierungsbefragung im Bundestag Anfang Mai.
Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, die Möglichkeit einer wöchentlichen anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen. Die Gewerkschaften lehnen das Vorhaben kategorisch ab. Die CSU hingegen hatte zu Jahresbeginn zur Eile gemahnt, um das Gesetz noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen.
So schützt das Arbeitszeitgesetz aktuell vor Ausbeutung
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt unter anderem die Höchstdauer der Arbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten sowie Nacht- und Sonntagsarbeit. Zweck des Gesetzes: Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in Deutschland bei der Arbeitszeitgestaltung sicherstellen.
Ein Grundpfeiler ist in Paragraf 3 festgehalten: Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf zehn Stunden täglich ist jedoch unter bestimmten Bedingungen zulässig.
Die Regelung unterliegt dem Grundsatz der täglichen Höchstarbeitszeit. Diesen Grundsatz will die Bundesregierung mit der Reform ändern. Künftig soll es keine tägliche, sondern eine wöchentliche Höchstarbeitszeit geben.
Wie die Reform des Arbeitszeitgesetzes aussieht
Die Bundesregierung will die aktuell geltenden Regeln durch die europäische Arbeitszeitrichtlinie ersetzen. Die ermöglicht in erster Linie mehr Arbeitsstunden pro Tag.
Arbeitstage dürften dann nicht mehr höchstens acht Stunden, sondern maximal 13 Stunden dauern. Das erlaubt der Grundsatz der wöchentlichen Höchstarbeitszeit unter Beachtung des täglichen Ruheintervalls: In jeder 24-Stunden-Periode hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 11 aufeinanderfolgende Stunden Ruhe.
Die durchschnittliche Arbeitszeit für jeden Sieben-Tage-Zeitraum darf laut der EU-Richtlinie 48 Stunden einschließlich Überstunden nicht überschreiten. Diese Grenze gilt auch aktuell in Deutschland.
Was die Reform des Arbeitszeitgesetzes für Arbeitnehmer bedeutet
Sollte die Reform des Arbeitszeitgesetzes kommen, hieße das, dass Arbeitnehmer zu mehr täglicher Arbeit verpflichtet werden könnten. Positiv könnte sein, dass man durch mehr Arbeitsstunden, etwa von Montag bis Donnerstag, am Freitag freimachen könnte, wenn der Arbeitgeber das erlaubt. Einen Anspruch darauf haben Arbeitnehmer allerdings nicht.
Einfach verweigern könnten sich Arbeitnehmer Forderungen ihrer Chefs nach einem 13-Stunden-Tag nicht, sagte Arbeitsrechtler Oliver Fröhlich der „Bild“-Zeitung. Außer es gelte im Betrieb ein Tarifvertrag, der anderes regelt.
Sollte sich ein Mitarbeiter dennoch weigern, könnte das laut Fröhlich Folgen haben. „Ist die Anweisung rechtlich zulässig und im Arbeitsverhältnis gedeckt, kann eine Weigerung eine Pflichtverletzung sein. Möglich wären dann Abmahnung und im Wiederholungsfall Kündigung.“
Vor Missbrauch sollen Beschäftigte aber trotzdem geschützt sein. Bas betonte, gemeinsam mit der geplanten Flexibilisierung wolle sie auch die elektronische Arbeitszeiterfassung regeln, um eine Ausweitung der Arbeitszeiten zu verhindern: „Es soll ja auch nicht ausbeuterisch werden“, sagte sie.
Quellen: Nachrichtenagentur DPA, Legal Tribune Online, Koalitionsvertrag, EU-Arbeitszeitrichtlinie, „Bild-Zeitung“
lpb- Arbeitszeitgesetz
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