- Keine Entgelte nach starrer Formel
- Weitreichende Auswirkungen für den Nahverkehr
- Verbände warnen vor Angebotskürzungen
- Gewerkschaft erhöht politischen Druck
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die deutsche Berechnungsmethode der Trassenpreise – also der Gebühren für die Nutzung der Schieneninfrastruktur – nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Vor allem die sogenannte Trassenpreisbremse für den Regionalverkehr, die jährliche Preissteigerungen bislang gesetzlich begrenzte, verstoße gegen europäische Vorgaben. Sie schränke den erforderlichen Entscheidungsspielraum der Infrastrukturbetreiber unzulässig ein.
Keine Entgelte nach starrer Formel
Damit erklärt der EuGH die deutschen Regeln zur Preisgestaltung im Schienen-Nahverkehr für rechtswidrig. Betroffen ist insbesondere die Praxis, Kostensteigerungen im Schienennetz überwiegend dem Fern- und Güterverkehr aufzubürden, um den Nahverkehr günstig zu halten.
Im Nahverkehr gilt bislang eine Trassenpreisbremse. Hier werden Erhöhungen auf drei Prozent pro Jahr begrenzt. Die Entgelte nach einer starren mathematischen Formel zu berechnen, verstoße gegen EU-Recht, urteilten die Richter in Luxemburg. Das Verwaltungsgericht Köln, bei dem Verfahren dazu anhängig sind, hatte um eine Überprüfung durch den EuGH gebeten.
Weitreichende Auswirkungen für den Nahverkehr
Die Konsequenzen des EuGH-Urteils sind weitreichend. Den Nahverkehrsunternehmen drohen Mehrkosten in Milliardenhöhe, möglicherweise sogar rückwirkend für mehrere Jahre. Zudem müssen die Trassenpreise für die Jahre 2025 und 2026 neu festgelegt werden, da die bisherigen Genehmigungen der Bundesnetzagentur nicht mit EU-Recht vereinbar sind.
Das Verwaltungsgericht Köln, das das Verfahren angestoßen hatte, muss nun abschließend entscheiden, ist aber dabei an die Auslegung des Gerichtshofs gebunden.
Für den gesamten deutschen Bahnmarkt hat das Urteil eine große Bedeutung. Der Regionalverkehr, der rund zwei Drittel des gesamten Schienenverkehrs ausmacht, verliert seinen bislang festen Preisdeckel – und damit seine Kalkulationssicherheit
Länder schlagen Alarm
Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) warnt eindringlich vor einem "Abbestellszenario ungekannten Ausmaßes". Sollten Bund und Länder die Mehrkosten nicht auffangen, drohten massive Einschränkungen im Regionalverkehr. Auf der kommenden Verkehrsministerkonferenz in Lindau müsse das Thema mit hoher Priorität behandelt werden.
NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) sprach von einer Hiobsbotschaft für den Regionalverkehr. Steigende Kosten ohne Preisbremse bedeuteten unweigerlich steigende Ticketpreise oder Angebotskürzungen. Beide Minister fordern den Bund auf, kurzfristig zusätzliche Mittel bereitzustellen.
Verbände warnen vor Angebotskürzungen
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen fordert einen vollständigen Ausgleich der zusätzlichen Kosten durch den Bund. Andernfalls könnten zahlreiche Regionalzug-Verbindungen auf den Prüfstand geraten.
Auch der Bundesverband Schienennahverkehr (BSN) erwartet mehrjährige erhebliche Mehrkosten und mahnt den Bund, den Finanzbedarf der Länder schnell zu decken – der Nahverkehr sei ein zentraler Teil der Daseinsvorsorge.
Der Wettbewerberverband Mofair rechnet ohne Gegenmaßnahmen mit einer Reduzierung des Angebots um 10 bis 20 Prozent. Zwar mahnt BSN-Geschäftsführer Jan Görnemann zur Gelassenheit, doch spätestens zum Fahrplanwechsel im Dezember könnten Kürzungen drohen.
Güterverkehr fordert Rückabwicklung
Der Güterverkehr begrüßte die Entscheidung. Der Verband der Güterbahnen sprach vom "letzten Sargnagel" für das Trassenpreissystem. Das Urteil mache Hoffnung auf eine faire Schienenmaut. Die Bundesnetzagentur müsse die Trassenpreise für 2025 und 2026 neu festlegen. Die falsch abgerechneten Entgelte sollten so schnell wie möglich zurückabgewickelt werden.
Gewerkschaft erhöht politischen Druck
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft sieht das Urteil als "letzten Warnschuss" an Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU). Im Koalitionsvertrag sei eine Reform vereinbart worden, doch bislang fehle ein konkreter Ansatz. Das Ministerium arbeitet an einem neuen Modell, das sich stärker an unmittelbaren Kosten von Zugfahrten orientieren soll – Details sind aber noch offen.
Das Bundesverkehrsministerium will das Urteil in seine geplante Reform des Trassenpreissystems einbeziehen, die ab der nächsten Fahrplanperiode gelten soll. Gleichzeitig betonte das Ministerium, dass noch unklar sei, ob die Entgelte im Schienenpersonennahverkehr ohne Preisbremse höher oder niedriger ausgefallen wären – dies soll nun die Bundesnetzagentur klären.
dpa, Reuters, AFP (das)
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