Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am Donnerstag das Tariftreuegesetz verabschiedet. Es sieht vor, dass öffentliche Aufträge des Bundes nur noch an Unternehmen mit Tarifbindung vergeben werden sollen. Die AfD lehnte das Gesetz ab, die Linke enthielt sich.
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge die Tarifautonomie stärken. Anlass ist, dass immer weniger Beschäftigte in Deutschland in einem Betrieb mit Branchen- oder Firmentarifvertrag arbeiten – 2025 waren es laut Deutschem Gewerkschaftsbund 49 Prozent. Damit ist Deutschland weit von der EU-Mindestlohnrichtlinie von 80 Prozent Tarifbindung entfernt.
Nicht tarifgebundene Unternehmen hätten bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen Wettbewerbsvorteile, so die Bundesregierung. Mit dem Gesetz sollen nun Nachteile von tarifgebundenen Unternehmen im Wettbewerb beseitigt werden. Unternehmen müssen nun, wenn sie öffentliche Aufträge des Bundes ausführen wollen, ihren Mitarbeitenden Arbeitsbedingungen nach Tarif bieten.
DGB in Sachsen und Hessen-Thüringen begrüßen Tarifbindung
Der sächsische Landesverband des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) begrüßt das Tariftreuegesetz. "Das ist ein wichtiger Schritt für bessere Arbeitsbedingungen, mehr Tariflöhne und einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Gelder in Deutschland. Und es ist ein großer Erfolg für die Beschäftigten und die Gewerkschaften, die sich dafür stark gemacht haben", sagte die sächsische DGB-Chefin Daniela Kolbe einer Mitteilung zufolge. Die sächsische Staatsregierung müsse jetzt zügig nachziehen, damit auch in Sachsen öffentliche Aufträge nur an Unternehmen gingen, die nach Tarif bezahlen.
Auch der DGB-Bezirk Hessen-Thüringen bezeichnete das Bundestariftreuegesetz als "wichtigen Schritt für für bessere Arbeitsbedingungen". Das bereits existierende Thüringer Vergabegesetz müsse nun konsequent gestärkt werden, so Michael Rudolph, Vorsitzender des DGB-Hessen-Thüringen. Tariftreuevorgaben sollten auch für Kommunen verbindlich gemacht werden, so Rudolph.
Das Baugewerbe sieht das Gesetz dagegen eher kritisch: Der Zentralverband Deutsches Baugewebe (ZDB) hatte bereits im Vorfeld vor Belastungen und geringer Wirksamkeit gewarnt. "Eine gesetzliche Regelung zur Tariftreue führt trotz aller Versprechungen erneut zu mehr Bürokratie und Haftungsrisiken", sagte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB. Das Gesetz würde zudem die allgemeine Tarifbindung nicht verbessern, da auch Unternehmen als tariftreu gelten, die nur für die Dauer eines Auftrags tarifliche Regelungen einhalten.
Der Verband begrüßte jedoch, dass der Gesetzentwurf einen digitalen Nachweis der Tarifbindung enthalte und den Prozess für die Unternehmen damit vereinfache. Der ZDB sprach sich dafür aus, die Auswirkungen des neuen Bundestariftreuegesetzes nach zwei bis drei Jahren zu überprüfen, um zu evaluieren, ob die Regeln in der Praxis funktionierten.
Lang erwartetes Gesetz mit Ausnahmen
Das Tariftreuegesetz war eines der Kernanliegen der SPD in der Regierungskoalition mit der Union. Bereits im Oktober hatte die SPD den Gesetzentwurf eingebracht, die Details waren jedoch lange umstritten. Kurz vor Beschluss einigten sich die Koalitionspartner auf Ausnahmen: So gilt das Gesetz nicht bei Lieferungen von Fahrzeugen, Ausrüstungen und Material für die Bundeswehr, sondern nur bei öffentlichen Aufträgen im Bau- und Dienstleistungsbereich. Zudem soll es erst ab einem Auftragsvolumen von 50.000 Euro gelten.
Die AfD bezeichnete das Gesetz als "Angriff auf die Tarifautonomie". Zudem hätten kleine und mittlere Unternehmen mehr Bürokratie zu bewältigen. Die Linke teilte mit, sie halte das Gesetz für "löchrig wie ein Schweizer Käse". Durch die Ausnahmen für Lieferungen und die Bundeswehr bleibe ein Drittel der Bundesaufträge außen vor. Durch die Untergrenze von 50.000 Euro bleibe zudem bei kleinen Aufträgen weiterhin Lohndumping möglich.
dpa/AFP (thw)
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