- Schätzungen zufolge ist nicht einmal jeder dritte Supermarkt auf einen Blackout vorbereitet.
- Eine Pflicht, ein Notstromaggregat vorzuhalten, gibt es für Supermärkte nicht.
- Das Bundesamt für Katastrophenschutz rät, eigene Reserven im Haushalt für den Ernstfall anzulegen.
Supermärkte sind in Deutschland nicht verpflichtet, Notstromaggregate vorzuhalten. Jeder Markt, jeder Konzern, kann selbst entscheiden, ob er für den Ernstfall vorsorgt. Manche – wie die Kette Kaufland – sorgen vor. Firmensprecher Dominik Knobloch sagt, der Großteil der 800 Filialen habe Notstromaggregate und sei damit auch für mehrstündige Stromausfälle gewappnet.
Dauert es noch länger, braucht es Treibstofflieferungen, um die Aggregate betriebsfähig zu halten. Außerdem würden wir uns bei großflächigen Stromausfällen eng mit Bund, Ländern und Kommunen abstimmen.
Konkrete Zahlen, wer Vorsorge betreibt, existieren nicht
Wie viele Supermärkte bundesweit wirklich eine Stromreserve haben, weiß niemand so genau. MDR AKTUELL hat beim Handelsverband HDE und beim Lebensmittelverband nachgefragt. Doch beide Verbände wollten keine Interviews geben.
Wolfgang Rudischhauser vom Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik schätzt, dass weniger als jeder dritte Supermarkt den Betrieb bei einem Blackout aufrechterhalten kann. Größere Märkte hätten Reserven, damit ihre Tiefkühlkette nicht unterbrochen wird. Kleinere Supermärkte versuchten hingegen, ihre Produkte in nahegelegenen Partner-Supermärkten unterzubringen.
Notstromaggregate sind für Supermärkte nicht verpflichtend
Notstromaggregat im Knappschaftskrankenhaus in BochumBildrechte: IMAGO / Funke Foto ServicesBisher setzt Deutschland beim Thema Notstromaggregat auf Freiwilligkeit. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe empfiehlt den Ketten lediglich, zu prüfen, ob sie sich eigene Aggregate anschaffen wollen. Eine Empfehlung ist Wolfgang Rudischhauser vom Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik zu wenig. Deutschland könne hier auch vom Ausland lernen.
Finnland plant derzeit etwa 300 Supermärkte für den Black-Out-Fall. Sogenannte krisenfeste Supermärkte, die mit einer Notstromversrogung versorgt sind, sodass sich selbst tagelange Stromausfälle überbrücken lassen. (…) Das wäre etwas, was man durchaus auch für Deutschland prüfen könnte.
Eigene Vorsorge ist die beste Vorsorge
Sicherheitsexperte Wolfgang Rudischhauser fordert daher, dass ab einer gewissen Marktgröße Notstromaggregate gesetzlich vorgeschrieben werden sollten. Doch ganz egal, wie gut die Supermärkte für den Ernstfall gerüstet sind, Experten wie Ursula Fuchs vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe raten dazu, sich weniger auf andere als auf sich selbst zu verlassen. Das Amt rät auf seiner Webseite, immer für möglichst zehn Tage Essen und Trinken im Haus zu haben.
Wir empfehlen immer, solch einen Vorrat nach und nach aufzustocken. Wenn man das macht und mit Augenmaß einkaufen geht, dann ist auch genug für alle da und es kommt nicht zu den oft gescholtenen Hamsterkäufen.
Vorratskammer mit lang haltbaren Lebensmitteln und TrinkwasserBildrechte: picture alliance / Jochen TackNeues Gesetz nimmt die großen Versorger in die Pflicht
Immerhin hat sich zuletzt etwas getan: Das neue Kritis-Dachgesetz – also das Gesetz zur Stärkung der kritischen Infrastruktur – nimmt jetzt große Versorger in die Pflicht, darunter Backunternehmen oder riesige Zentrallager, die mehr als eine halbe Million Menschen versorgen. Supermärkte versorgen in der Regel jedoch nicht so viele Menschen und damit gilt das Gesetz für die einzelne Filiale nicht.
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