Inhalt des Artikels:
- OLG Hamburg untersagt Fanblast weitere Täuschung von Nutzern
- Wie konnte es zu den Fake-Chats mit Promis kommen?
- Auch Influencer Knossalla in der Kritik
- Fanblast auch wegen Datenschutz in der Schusslinie
OLG Hamburg untersagt Fanblast weitere Täuschung von Nutzern
Private Nachrichten mit einem Star austauschen? Das klingt verlockend! Die Plattform Fanblast hat das gegen ein Entgelt angeboten. Das Versprechen: Wer bezahlt, bekommt die Nummer des auswählbaren und ausgewählten Promis und kann mit ihm chatten. Doch laut einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg vom 24. Juli 2025 (Aktenzeichen: 15W 17/25) wurden die Nutzer damit bitter getäuscht, denn ihnen wurde nur vorgegaukelt, dass die Antworten von der gewünschten Person waren.
Der Plattform Fanblast wurde per einstweiliger Verfügung untersagt, diese Praxis weiter anzuwenden. Hält sie sich nicht daran, können laut dem Beschluss ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten verhängt werden. "Gegen diesen Beschluss ist bisher kein Widerspruch erhoben worden", erklärt das Oberlandesgericht Hamburg am 16. Oktober 2025 auf MDR-Anfrage.
Antragsteller war die Konkurrenz-Plattform Bestfans (für mehr Infos bitte aufklappen)
Die einstweilige Verfügung erwirkt hat die Plattform Bestfans, auf der Nutzer (auch) dafür bezahlen, um mit Stars, hier aus dem Erotikbereich, chatten zu können. Bestfans hatte Fanblast wettbewerbswidriges Verhalten und Irreführung der Kunden vorgeworfen. Das Landgericht Hamburg folgte Bestfans und erließ am 28. Mai 2025 eine erste einstweilige Verfügung (Aktenzeichen: 416 HKO 62/25 ), die Bestfans noch nicht weit genug ging und deswegen Beschwerde einlegte. Daraufhin folgte der weitergehende Beschluss des Oberlandesgerichts vom 24. Juli 2025.
Wie konnte es zu den Fake-Chats mit Promis kommen?
Der Vorwurf an Fanblast: Die Nummern, die es gegen Geld gab, gehörten nicht Stars und auch die Antworten in den Chats kamen nicht von Stars. "Eingehende Nachrichten wurden nicht von dem jeweiligen Creator selbst, sondern von externen Agenturen beantwortet. Diese hatten den Auftrag, den Schreibstil und Tonfall der Creator möglichst realistisch nachzuahmen. Zusätzlich wurde dem Nutzer visuell der Eindruck vermittelt, der Creator sei gerade online. Das sollte offenbar die Illusion verstärken, dass ein echter, persönlicher Austausch stattfindet. Nach außen war für Verbraucher nicht erkennbar, dass in Wahrheit Dritte die Kommunikation führten", erklärt Christian Solmecke in einem Online-Artikel. Er ist Rechtsanwalt und selber medienwirksam auf Youtube unterwegs.
Mit der einstweiligen Verfügung untersagt das Oberlandesgericht Hamburg Fanblast nun, "das Angebot Fanblast so zu bewerben oder bewerben zu lassen, dass es den Anschein erweckt, Verbraucher kommunizierten direkt mit dem Content Creator, wenn dies in Wahrheit nicht sichergestellt ist". Mit dem Content Creator ist hier der Promi gemeint, für dessen Kontakt er bezahlt hat.
Auch Influencer Knossalla in der Kritik
Wie das MDR-Tiktok-Format "Eine Minute Geld" berichtet, ist auch der Influencer Jens Knossala mit den Täuschungs-Praktiken von Fanblast in Kritik geraten. Knossi ist demnach nicht nur Mitgründer der Firma Digital Blast GmbH, die hinter Fanblast steht, sondern hat auch in einer Vielzahl Clips dafür Werbung gemacht, dass Fans auf Fanblast mit ihren Stars gegen eine Gebühr chatten können. (Anmerkung der Redaktion: Die Videos sind inzwischen nicht mehr vorhanden.) Durch seine Anteile habe er auch Geld damit verdient, dass Fans für die Nummern ihrer Stars Geld zahlten, die sie ja gar nicht bekommen haben, erklärt Hostin Anne. Wie sie auch zeigt, ist auch der Youtuber Klengan darüber gestolpert.

Youtuber Klengan ist im September in einem Post der Frage nachgegangen "Zockt die Firma von Knossi ihre Fans ab?" und hat das Managment des Influencers damit konfrontiert. Wie er in seinem Video dazu einblendet, wurde ihm geantwortet: "Herr Jens Knossalla ("Knossi") hat sich bereits vor längerer Zeit vollständig aus dem operativen Geschäft der Digital Blast GmbH zurückgezogen. Er hält lediglich noch einen sehr geringen einstelligen Prozentsatz der Gesellschaft." Mit den Vorgängen im einstweiligen Verfügungsverfahren und den damit verbundenen Vorwürfen habe er damit "keinerlei Berührungspunkte". Er verfüge auch nicht "über Kenntnisse der aktuellen Geschäftspraktiken der Digital Blast GmbH", heißt es weiter.
Fanblast auch wegen Datenschutz in der Schusslinie
Von der Täuschung betroffene Nutzer von Fanblast müssen nicht nur damit leben, dass sie nicht mit ihrem Lieblingsstar gechattet haben. Sie haben private Nachrichten mit Menschen geteilt, die sie gar nicht kannten, ohne dass sie dem eingewilligt haben. Dies betrifft dann auch vor allem auch sensible Daten zur sexuellen Orientierung und zum Sexualleben. Die eigene Nummer geriet zudem in die Hände einer Agentur, was nicht mitgeteilt wurde. Damit hat nach Beschluss des Oberlandesgericht Hamburg auch gegen Datenschutzrichtlinien verstoßen.
MDR (cbr)
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