Babys im Büro sind grundsätzlich nicht per Gesetz erlaubt oder verboten – es gibt in Deutschland keine rechtliche Regelung, die die Mitnahme eines Kindes ins Büro regelt.
Ob ein Baby ins Büro mitgebracht werden darf, hängt in erster Linie vom Arbeitgeber ab und muss mit diesem abgestimmt werden. Der Arbeitgeber kann die Mitnahme erlauben, muss dies aber nicht.
Baby im Büro: Zustimmung muss sein
Wichtig ist, dass weder die Arbeit noch Kolleginnen und Kollegen gestört werden und keine Gefahr für das Kind besteht. Bei Arbeitsplätzen mit erhöhter Gefährdung (z. B. Werkstatt, Labor, Baustelle) ist es generell nicht gestattet, Babys oder Kleinkinder zum Arbeitsplatz mitzubringen.

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Im Büroumfeld ist die Mitnahme in Ausnahme- oder Notfällen oft möglich, wenn eine Beaufsichtigung gewährleistet und die Zustimmung des Arbeitgebers eingeholt wurde. Eine rechtliche Verpflichtung zur Genehmigung besteht jedoch nicht.
Kein rechtlicher Anspruch
Arbeitgeber können also individuell entscheiden, ob und in welchem Umfang sie zustimmen. Auch Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge enthalten in der Regel keine Klauseln, die dies vorsehen. Es handelt sich also stets um eine freiwillige Entscheidung des Unternehmens.
Wenn Sie überlegen, Ihr Baby mit ins Büro zu bringen, ist ein offenes Gespräch mit dem Vorgesetzten der erste und wichtigste Schritt. Auch wenn Ihr Vorgesetzter zustimmt, ist die Zustimmung oft an Bedingungen geknüpft – etwa nur für bestimmte Tage, Situationen oder Räumlichkeiten. Diese Absprachen sollten klar festgelegt werden, damit es später nicht zu Missverständnissen kommt.
Ein Gerichtsurteil, das allgemein die Mitnahme von Babys ins Büro erlaubt oder verbietet, gibt es dazu in Deutschland bisher nicht. Die Sachlage wird rechtlich eher im Einzelfall und über die jeweilige Zustimmung des Arbeitgebers geregelt.
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