- Vermieter müssen Wallboxen zulassen – aber nicht bezahlen.
- Mieterbund plädiert für Kostenteilungen mit den Hauseigentümern.
- Doch die Vermieter sind eher für öffentliche Stromanschlüsse.
Seit Ende 2020 haben Mieterinnen und Mieter einen Anspruch, in einer Tiefgarage oder am Wohnhaus eine sogenannte Wallbox installieren zu dürfen – im Prinzip ein kleiner Stromkasten mit Kabel, der das E-Auto mit Strom versorgt. Silvio Anger ist Anwalt für Mietrecht in Jena. Er erklärt: Der Vermieter darf seine Zustimmung nur aus triftigen Gründen verweigern.
Kosten müssen Mieter selbst tragen
"Gerade bei einer Ladestation muss man ja damit rechnen, dass Wanddurchbrüche oder ähnliches gemacht werden müssen – möglicherweise auch Erdarbeiten, um ein Kabel zu verlegen. Und in dem Zuge müsste man eine Abwägung vornehmen. Aber in der Regel ist davon auszugehen, dass der Mieter einen solchen Anspruch hat", sagt Anger. Die Kosten muss er dafür aber allein tragen. Die Preisspanne allein für die Wallbox liegt zwischen 200 und 2.000 Euro.

Dazu kommen mögliche Kosten für die Installation. Und: Wenn in einem großen Wohngebiet 50 Autos mit voller Leistung laden würden, kommen auch Stromnetze an ihre Grenzen, sagt der Jurist und Sprecher des Dresdner Mietervereins, Florian Bau.
Er bezweifelt, dass ein großes Wohngebiet ohne weiteres in der Lage sei, sehr viele der Wallboxen aufzunehmen, mit denen "dann plötzlich abends eine große Anzahl von Autos gleichzeitig geladen wird. Das wird nicht jede Elektroinstallation mitmachen." Deswegen werde es wahrscheinlich nicht überall so gehen, sagte Florian Bau: "Heißt aber auch, der Erste hat vielleicht noch Glück."
Mieterbund schlägt Kostenteilung vor
Was die Kosten betrifft, schlägt der Mieterbund Sachsen-Anhalt vor, sie mit dem Vermieter zu teilen – weil eine Wallbox ein Mietobjekt ja auch insgesamt aufwerte und moderner mache und der Vermieter diesen Mehrwehrt auch für spätere Vermietungen noch nutzen könne, sagt Sprecher Zakarias Said. Aus seiner Sicht wäre es toll, wenn über die Kosten diskutiert würde, ob man sie sich teilt oder etwa auf die Miete aufschlägt. Es gehe um eine angemessene Beteiligung der Mieterschaft. Der Vermieter könne dann auch diesen Mehrwehrt für spätere Vermietungen noch nutzen.
Toll wäre, wenn man über die Kosten insgesamt diskutieren kann. Ob man sich die teilt oder auf die Miete draufschlägt.
Die Wohnungseigentümer sind da etwas zurückhaltender – so zum Beispiel auch Haus & Grund, der größte Verband der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer. Präsident Kai Warnecke findet die aktuelle Gesetzeslage so richtig und angemessen. Es sei alles getan, damit auch die Mieter in einer Mietwohnung ihr Elektroauto laden könnten.

Man würde es aber begrüßen, "wenn die städtischen Versorger mehr Lademöglichkeiten unmittelbar an der Straße schaffen", sagte Warnecke. An den Straßenlaternen etwa ließen "sich unproblematisch auch Ladestationen anbringen". Und anders als jene, die nur einem Mieter zugewiesen seien und nur von diesem genutzt werden, könnten Ladestationen am Straßenrand ja viele nutzen.
Ähnlich sieht das der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW). Er teilte MDR AKTUELL auf Anfrage schriftlich mit, eine generelle Pflicht für Eigentümer, Ladepunkte einzuführen, sei nicht zielführend. Wor konkreter Bedarf bestehen, würden Ladepunkte geschaffen.
Eine generelle Pflicht für Eigentümer, Ladepunkte einzuführen, ist nicht zielführend. Dort, wo konkreter Bedarf besteht, werden Ladepunkte geschaffen.
Allerdings, so heißt es vom GdW auch, ist der Bedarf noch überschaubar.
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