Inhalt des Artikels:
- Worin liegt der Vorteil von Bezahldiensten wie Klarna oder PayPal?
- Welche Vorteile haben Händler – und welche Verbraucherinnen und Verbraucher?
- Was, wenn der Händler insolvent wird – welche Rolle spielen dann Zahlungsdienste?
- Wie unkompliziert sind Rückabwicklungen im Ernstfall?
- Fallen bei Bezahldiensten Gebühren an?
- Was raten Sie ganz generell beim Bezahlen in Online-Shops?
Worin liegt der Vorteil von Bezahldiensten wie Klarna oder PayPal – im Vergleich zur direkten Abbuchung vom eigenen Konto?
Es geht schneller und einfacher: Die Käufer loggen sich ein, der Shop bekommt sofort eine Zahlungsbestätigung und Verbraucher müssen ihre Kontodaten nicht bei jedem Shop neu eingeben. Je nach Anbieter gibt es zusätzlich einen Käuferschutz.
Nachteile: Es kommt ein weiterer Vertragspartner dazu und Daten werden beim Zahlungsdienst verarbeitet (bei PayPal etwa in den USA). Aus Verbrauchersicht bleibt "Kauf auf Rechnung" die sicherste Variante. Und wichtig: Eine (SEPA-)Lastschrift von ihrem Bankkonto können Verbraucher bis zu acht Wochen zurückbuchen.

Welche Vorteile haben Händler – und welche Verbraucherinnen und Verbraucher?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Nutzung von Zahlungsdiensten bequem, international weit verbreitet – und teils durch Käuferschutz abgesichert. Gleichzeitig melden die Verbraucherzentralen mit der wachsenden Nutzung vermehrt Beschwerden zu Bezahldiensten.
Händler bekommen schneller Planungssicherheit: Der Zahlungsdienst streckt den Kaufpreis vor, prüft die Bonität der Käufer und senkt Ausfallrisiken.
Käuferschutz – wann greift er, wann nicht?
Käuferschutz ist eine freiwillige Leistung der Unternehmen. Umfang und Details des Schutzes kann der Verkäufer selbst gestalten. Er hilft typischerweise, wenn Ware nicht ankommt oder stark von der Beschreibung abweicht – aber nur bei fristgerechtem Antrag und nach den Bedingungen des Anbieters. Ausgeschlossen sind oft digitale Inhalte, Gutscheine, Dienstleistungen. Bei "Geld an Freunde & Familie" gibt es keinen Schutz.
Kommt die Ware nicht an, genügt den Zahlungsdiensten oft schon der Versandbeleg des Händlers als Nachweis – selbst wenn das Paket beim Käufer nie ankam. Auch wenn Verbraucher eine Rückerstattung beispielsweise auf ihr Paypal-Konto erhalten, ist die Sache über den Käuferschutz häufig nicht geklärt. Denn jetzt hat der Verkäufer immer noch die Möglichkeit, gegen ihn zu klagen, um sein Geld zurückzuverlangen. Ein gewährter Käuferschutz ist also keine endgültige Rechtsentscheidung.
Auch wenn der Käuferschutz gegenüber dem Verbraucher abgelehnt wird, gilt: Die Ablehnung hat keinen Einfluss auf dessen gesetzlichen Anspruch gegenüber dem Händler, bei dem er gekauft hat.
Was, wenn der Händler insolvent wird – welche Rolle spielen dann Zahlungsdienste?
Beim Rechnungskauf über einen Zahlungsdienst (Abtretung der Forderung) dürfen Verbraucher dem Dienst gegenüber alle Argumente ins Feld führen, die gegen einen erfolgreich abgeschlossenen Kauf sprechen – etwa Nichtlieferung. Käufer sollten dann nicht "auf Verdacht" zahlen, sondern die Forderung beim Zahlungsdienst melden.
Bei PayPal & Co. sollten die Kunden sofort Käuferschutz beantragen. Wird er abgelehnt, bleiben gesetzliche Ansprüche gegen den Händler, beispielsweise die Insolvenzverwaltung, bestehen. Generell gilt: Wer per Vorkasse gezahlt hat und keine Ware erhält, kann sein Geld in der Regel nur noch als Forderung im Insolvenzverfahren anmelden – eine Erstattung ist dann ungewiss und oft nur in geringer Quote möglich.
Wie unkompliziert sind Rückabwicklungen im Ernstfall? Gibt es Beschwerden?
Am einfachsten ist es, wenn das Geld noch nicht geflossen ist – also wenn als Bezahlmethode Rechnung gewählt wurde. Lastschriften lassen sich acht Wochen zurückholen. Über Bezahldienste kann sich die Abwicklung durch lange Fristen und Nachweispflichten zäh gestalten. Die Verbraucherzentralen erhalten entsprechend viele Beschwerden rund um Rückerstattung bei Bezahldiensten.
Fallen bei Bezahldiensten Gebühren an?
Die Nutzung der gängigen Zahlungsdienstleister wie PayPal, Klarna oder Skrill ist für Käufer, die in Euro bezahlen, in der Regel kostenlos. Online-Händler können sich aber auch anders entscheiden und zusätzliche Gebühren verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof 2021 bestätigt. Achtung bei Fremdwährungen: Es können Umrechnungsgebühren anfallen.
Ist "wero" schon auf dem Markt? Wo liegen die Vorteile?
Ja, "wero", eine European Payments Initiative (EPI), läuft seit 2024 in Deutschland, Frankreich und Belgien – aktuell vor allem für Echtzeit-Zahlungen von Person zu Person über die Apps teilnehmender Banken. Eine Bezahlung über "wero" in Online-Shops ist noch nicht möglich, soll aber schrittweise eingeführt werden. In Deutschland hat zum Beispiel die ING am 21. August 2025 Wero in ihre App integriert. Ein Vorteil hier ist beispielsweise der Geldtransfer von Konto zu Konto in Sekunden (SEPA Instant) mit europäischer Infrastruktur – ohne Karten-/Wallet-Zwischenkonto.
Was raten Sie ganz generell beim Bezahlen in Online-Shops?
- Seien Sie grundsätzlich vorsichtig bei Zahlungen an unbekannte Online-Shops, prüfen Sie das Impressum und checken Sie die Seriosität des Anbieters über den Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale.
- Bevorzugen Sie wann immer möglich Kauf per Rechnung oder per Lastschrift (mit 8-Wochen-Rückgabe).
- Nutzen Sie für über Paypal ausgelöste Zahlungen nie "Freunde & Familie".
- Wenn etwas schiefläuft: Melden Sie das Problem sofort beim Zahlungsdienst und beantragen Sie Käuferschutz – machen Sie daneben aber auch unbedingt Ihre gesetzlichen Rechte beim Händler geltend (Lieferfrist setzen, Zahlung bestreiten).
MDR (cbr)
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