Die EU und die USA einigen sich auf eine schriftliche Erklärung zu den Vereinbarungen zur Beilegung ihres Handelskonflikts. Aber was genau ändert sich? Für die deutsche Wirtschaft ist vor allem wichtig, wie es mit den hohen US-Zöllen auf Autoimporte aus der EU weitergeht.
Die im Juli angekündigte Grundsatz-Vereinbarung im Zollstreit zwischen der EU und den USA steht. Beide Seiten einigten sich auf eine gemeinsame Erklärung - die US-Zusagen darin sind allerdings an weitreichende Zugeständnisse aus Brüssel geknüpft. Ein Überblick:
Allgemeiner Zollsatz
Der allgemeine US-Zoll für fast alle Einfuhren aus der EU liegt künftig bei 15 Prozent. Dieser Satz beinhaltet alle Aufschläge, er gilt nicht zusätzlich zu bisherigen Zöllen.
Autos
Der Zoll von 15 Prozent soll auch für Autos gelten. Das ist deutlich mehr als der frühere Satz von 2,5 Prozent, aber weniger als die aktuellen 27,5 Prozent. Die USA hatten Autoimporte generell mit einem Sonderaufschlag um 25 Prozentpunkte verteuert. Der neue Zollsatz soll rückwirkend zum 1. August sinken.
Arzneimittel
Medikamente und Pharmaprodukte sind bislang von den Zusatzzöllen ausgenommen, US-Präsident Donald Trump hatte aber immer wieder mit hohen Aufschlägen gedroht. In der EU würde das unter anderem Deutschland und Irland treffen. Die Vereinbarung legt fest, dass die US-Zölle auf Pharmaprodukte aus der EU nicht höher als 15 Prozent liegen sollen.
Washington sagt außerdem zu, die Zölle für Generika ab dem 1. September auf den niedrigsten Zollsatz zu senken, der weltweit für einen Handelspartner der USA gilt. Das bedeutet in den meisten Fällen, dass der Zoll auf Null sinkt.
Weitere Senkungen
Auch die Zölle auf Flugzeuge und Flugzeugteile sollen nach diesem Prinzip abgeschafft werden. Das Gleiche gilt für Naturmaterialien wie Kork, der hauptsächlich aus Portugal exportiert wird. Die Zölle auf chemische Ausgangsstoffe sollen ebenfalls sinken, in manchen Fällen aber nicht ganz abgeschafft werden.
Wein und Bier
Frankreich und Italien hatten auf eine solche Ausnahme für Wein, Bier und Spirituosen gehofft. Davon ist in der Vereinbarung keine Rede, es gilt der Zollsatz von 15 Prozent.
Stahl und Aluminium
Die US-Regierung hält an ihren 50-prozentigen Zöllen auf Stahl- und Aluminiumprodukte fest. In den vergangenen Wochen waren diese Zölle sogar noch ausgeweitet worden, sie gelten inzwischen auch für Anteile der beiden Metalle an Waschmaschinen, Windrädern oder Kindersitzen.
Beide Seiten sagten nun zu, in den kommenden Monaten an einer Quotenlösung zu arbeiten, die den Zollsatz immerhin für einen Teil der Aus- und Einfuhren senken könnten.
Europäische Zölle
Die USA wollen ihre Zusagen erst einhalten, wenn die EU ihren Teil der Vereinbarung erfüllt hat. Dazu gehört die Abschaffung der EU-Zölle auf alle Industriegüter aus den USA. Außerdem sollen die europäischen Aufschläge auf eine Reihe landwirtschaftlicher Produkte aus den USA bis zu einer bestimmten Einfuhrmenge sinken.
Darunter sind bestimmte Nuss-, Obst- und Gemüsesorten, Öl aus Sojabohnen, Schweine- und Bison-Fleisch. Die Details stehen allerdings noch nicht fest.
Kaufzusagen aus Brüssel
Die EU sagt der Vereinbarung zufolge zu, bis 2028 Öl, Gas und Ausgangsstoffe für Atomkraft im Wert von 750 Milliarden Dollar (umgerechnet rund 644 Milliarden Euro) und Halbleiter-Chips im Wert von 40 Milliarden Dollar (etwa 34 Milliarden Euro) kaufen. Washington erwartet zudem Milliardeninvestitionen aus der EU in "strategischen Sektoren".
Die EU-Kommission - welche die Verhandlungen geführt hat - entscheidet allerdings nicht für die Import- oder Investitionsentscheidungen europäischer Unternehmen.
EU-Gesetze
Brüssel hat der Vereinbarung zufolge eine Reihe von Zugeständnissen gemacht, die sich auf die Durchsetzung geltender EU-Gesetze auswirken könnten. So verspricht die EU demnach, die "Bedenken" von US-Herstellern wegen des EU-Lieferkettengesetzes und einer Richtlinie gegen Entwaldung anzugehen. Außerdem sagt die EU "zusätzliche Flexibilitäten" bei einer CO2-Abgabe auf Einfuhren in die EU zu.
Brüssel verspricht außerdem, keine Netznutzungsgebühr von Anbietern wie Netflix oder Amazon zu verlangen und geht damit auf die Forderungen der US-Digitalkonzerne zu. Solche Zusagen sind heikel, weil die EU-Kommission nicht alleine über die Regeln entscheidet: EU-Gesetze werden zwischen dem Europaparlament und den 27 Mitgliedstaaten ausgehandelt.
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