Im Rechtsstreit mit der Lufthansa um Zubringerflüge hat der Ferienflieger Condor eine Niederlage erlitten. Die Lufthansa muss Condor-Passagiere nicht bevorzugen. Das hat das Oberlandsgericht Düsseldorf entschieden.
Im Streit mit der Lufthansa um wichtige Zubringerflüge hat der Ferienflieger Condor eine juristische Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf teilte heute mit, es habe einen Beschluss des Bundeskartellamts aufgehoben, wonach Condor Anspruch auf Zubringerflüge durch Deutschlands größte Airline habe. Grund seien Verfahrensfehler.
Condor betonte, das OLG habe aber inhaltlich nicht über Condors Anspruch auf die Zubringerflüge entschieden. Man prüfe deshalb die Entscheidung und weitere Schritte. Die Lufthansa erklärte, das Gericht habe damit bestätigt, dass die Anordnung, Lufthansa zur Fortführung der Vorzugskonditionen für Condor zu verpflichten, rechtswidrig sei.
Kooperation in der Pandemie aufgekündigt
Damit sei die Feststellung des Kartellamts "zu einer vermeintlichen Marktbeherrschung der Lufthansa Group und des Marktmissbrauchs durch die Beendigung der Vorzugskonditionen für Condor" vollständig gegenstandslos geworden, teilte die Kranich-Airline mit. Nun hätten alle entscheidenden Verfahren bestätigt, dass die Kündigung der Sondervereinbarungen mit Condor rechtlich zulässig gewesen sei. Die Lufthansa werde Condor - wie anderen Wettbewerbern auch - weiter Zubringerflüge im Rahmen eines sogenannten Interlining-Abkommens zur Verfügung stellen.
Der Streit brach während der Corona-Pandemie Ende 2020 aus. Die Lufthansa kündigte dem kleineren Konkurrenten zum Juni 2021 die Kooperation auf, da sie das Geschäft mit Urlaubsflügen mit ihrer neuen Tochter Discover Airlines ausbauen wollte.
Condor wehrte sich erfolgreich dagegen beim Bundeskartellamt, das im Schritt der Lufthansa den Missbrauch einer dominanten Marktposition sah. Der Streit ging vor dem OLG Düsseldorf weiter.
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