Ein Mensch im Ruhestand verstirbt. Zu Hause. Gewöhnlich ist, dass ein Notarzt den Todesfall unverzüglich bestätigt, einen Totenschein ausstellt. Gewöhnlich auch, dass dann ein Bestatter alles Weitere übernimmt, auch das Behördliche. Doch so läuft es nicht immer ab.
Verstorbene finden sich in Kellern, Gärten, eingemauert, in selbst gezimmerten Särgen, mithin gar eingefroren in Kühltruhen. Etwa eine Handvoll solcher Fälle wird in Deutschland jedes Jahr bekannt. Hinterbliebene, die so vorgehen, begehen – so makaber es klingen mag – zunächst "nur" eine Ordnungswidrigkeit. Sie verstoßen gegen die Leichenschau- und Bestattungspflicht, die in allen Bundesländern gilt. Wer so handelt und auffliegt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Oft aber auch mit einem Strafverfahren – wegen Betrugs.
Rente wird gezahlt – bis zur Todesanzeige
Denn: Ohne Todesfallmeldung überweist die Deutsche Rentenversicherung weiterhin Geld – von dem sich Angehörige, die eine Kontovollmacht haben, bedienen können. Denn anders als zuletzt in sozialen Medien verbreitet, gibt es für Angehörige keine gesetzliche Pflicht, einen Todesfall an die Rentenversicherung zu melden. Das führt zu Gerichtsverfahren – mit grotesk anmutenden Fällen.
In diesen Ländern lässt es sich im Alter am besten leben
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Acht der Länder in den Top Ten liegen in Europa. Als eins von zwei Ländern außerhalb landete Neuseeland auf dem zehnten Platz und punktete vor allem bei Finanzen und allgemeiner Lebensqualität. Dabei belegte der Inselstaat sogar Platz sechs und sieben. Beim materiellen Wohlbefinden rutschte Neuseeland jedoch im Vergleich zum Vorjahr um drei Plätze ab auf Rang 20. © SuperStock / Imago Images
So wurde ein 55-jähriger Mann aus Sachsen, der seine verstorbene Mutter monatelang in der gemeinsamen Wohnung in Folie eingewickelt hatte, von der Anklage wegen gewerbsmäßigem Betrug freigesprochen. Zur Begründung hatte er angegeben, die Beerdigungskosten nicht tragen zu können. Allerdings kassierte er die Rente der Mutter weiter, insgesamt 21.000 Euro. Die Rentenversicherung versäumte es, das ausgezahlte Geld binnen eines Jahres einzufordern. Der Mann kam mit einem Bußgeld von 200 Euro davon.
Anders entschied ein Gericht im Fall einer Anklage wegen Betrugs durch Unterlassung. Eine 57-jährige Frau aus Hessen wurde zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung nebst 200 Sozialstunden verurteilt. Sie hatte jahrelang die Rente ihrer verstorbenen Mutter kassiert, insgesamt rund 77.000 Euro. Das Gericht wertete das Verhalten der Tochter als Verstoß gegen die sogenannte Garantenpflicht. Sie hätte durch aktives Handeln, hier die Todesanzeige, die unrechtmäßige Rentenzahlung verhindern können.
Jährlicher Lebensnachweis nur per Bescheid
Pikantes Fall-Detail: Die Mutter der Frau war im Jahr 2006 in Italien verstorben, die dortigen Behörden meldeten den Todesfall seinerzeit nicht an die Bundesrepublik. Das ist heute anders. Die Deutsche Rentenversicherung verweist auf automatischen Datenabgleich mit diversen Ländern wie zum Beispiel Italien, Österreich, Spanien und Australien. Nur in Ländern, mit denen ein solcher Datenabgleich (noch) nicht besteht, müssen dort wohnende Rentner selbst jedes Jahr nachweisen, dass sie noch leben. Dazu fordert sie die Rentenversicherung alljährlich schriftlich im Juni/Juli per Bescheid auf.
Und im Inland? Das Bundessozialgericht hat im Jahr 2020 zumindest grundsätzlich klargestellt, dass unrechtmäßig ausgezahlte Renten, etwa an Verstorbene, von deren Nutznießern zurückgezahlt werden müssen. Ob solche Nutznießer auch zivil- und/oder strafrechtlich zu belangen sind? Hängt ohne weitere gesetzliche Schärfung von der Fall-Konstellation ab.
Eine Pflicht zur jährlichen Abgabe einer Lebenserklärung besteht hierzulande jedenfalls nicht: "Entgegen den Meldungen in den sozialen Medien müssen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland grundsätzlich keine Lebensnachweise erbringen!", schreibt die Deutsche Rentenversicherung.
Übrigens: Die häufige Ausrede mutmaßlicher Rentenbetrüger, man habe kein Geld für die Bestattung eines Angehörigen, zieht nur bedingt. Ehepartnern von Verstorbenen gewährt die Rentenversicherung das sogenannte "Sterbevierteljahr": Für die ersten drei Monate nach dem Todesfall wird Verwitweten die Rente des Toten ausgezahlt.
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