- Viele Unternehmer sind empört über die Rückforderungspläne von Bund und Ländern. In Döbeln wurde gegen das Vorhaben demonstriert.
- In den Förderbedingungen waren eventuelle Rückforderungen ausdrücklich vorgesehen, sagt die Sächsische Aufbaubank.
- In der Landespolitik erwägt man eine Kulanzregelung für bedürftige Unternehmer – sie müssten dann nichts zurückzahlen.
Es gibt ihn noch, den Kosmetiksalon von Beate Hertes in Leipzig. Neben der Tür der Empfangstresen, hinter der Treppe Behandlungsräume. Hertes hat alles durch die Pandemie gerettet – auch dank der gewährten Corona-Soforthilfe. Doch nun soll auch sie Einnahmen und Ausgaben nochmal aufschlüsseln.
Ihre Sorge ist groß, dass sie Geld zurückzahlen muss. "Das bedeutet für mich, dass ich wieder an der gleichen Stelle stehe, wie vor fünf Jahren", sagt die 63-Jährige. Das kleine Polster, das sie sich inzwischen wieder aufgebaut habe, das auch für ihre Altersvorsorge ist, das wäre dann wieder weg, "Das heißt, ich persönlich würde in die Altersarmut fallen."
Handwerkskammer Leipzig äußert Verständnis
Viele andere Unternehmer sind ebenfalls verärgert. In Döbeln gingen Händler gegen die Rückzahlung der Coronahilfen sogar demonstrieren. Volker Lux von der Handwerkskammer Leipzig kann die Empörung verstehen. Er blickt zurück auf 2020: "Wir waren ja in einer Situation, dass der Staat gewerbliche Betätigung untersagt hat. Die Erwartung der Unternehmer war, dass der Staat sie dann zumindest bei den Kosten der Renten- und Krankenversicherungsbeiträge freistellt und sich natürlich auch darum kümmert, dass ein Unternehmer seine Miete und seine Lebensmittel bezahlen kann."
Doch das Land Sachsen habe entschieden, dass die Coronahilfen nicht als Lohnersatz für den Unternehmer herhalten dürfen. Wer damals nichts mehr zum Leben hatte, hätte Hartz IV beantragen müssen – parallel zur Rettung seines Unternehmens. Die Anträge der ersten Hilfspakete seien zum Teil schwammig gewesen, vieles missverständlich, ergänzt Volker Lux.
Sächsische Aufbaubank: Rückforderungen waren vertraglich vorgesehen
Bei der Sächsischen Aufbaubank sieht man das anders. Sie ist für alle Förderverfahren zuständig und schreibt zur Corona-Soforthilfe: "Die Förderbedingungen – insbesondere das Vorliegen eines tatsächlichen Liquiditätsengpasses – galten von Beginn an und waren Bestandteil der rechtlichen Grundlagen. Die Möglichkeit einer Rückforderung war ausdrücklich vorgesehen."
Bedürftige Unternehmen: Landespolitik erwägt Kulanzregelung
Die Förderbank vertritt den Standpunkt: Man prüfe noch einmal, wer in Not war. Wer das Geld nicht benötigt habe, müsse zurückzahlen. Stand heute haben der Aufbaubank zufolge etwa 26.000 sächsische Betriebe die angeforderten Berechnungen eingereicht. Daraus ergäben sich Rückforderungen von mehr als 89 Millionen Euro.
Während die Bank das Verfahren stoisch vorantreibt, erwägt die Politik eine Kurskorrektur. Wirtschaftsminister Dirk Panter sagt, zumindest bei der Rückzahlung sächsischer Hilfen wolle man nochmal schauen: "Ich bin vorsichtig optimistisch, dass wir jetzt im Sommer eine Klärung hinbekommen und in der Zwischenzeit nicht noch mehr Unruhe auslösen. Irgendwann muss es doch auch mal diesen Corona-Frieden geben. Und da müssen wir sicherstellen, dass wir nicht die, die das alles ordentlich gemacht haben, die zurecht Unterstützung gekriegt haben, oder die auch schon was zurückgezahlt haben, benachteiligen. Es gibt ja auch die Forderung nach Amnestie und nichts mehr bezahlen zu müssen. Das muss alles austariert werden."
Das klingt nicht so, als würde Sachsen auf weitere Rückforderungen komplett verzichten. Womöglich aber passt das Land einige Modalitäten noch einmal an.
Kosmetikerin Beate Hertes sagt, sie habe das Vertrauen in die Politik noch nicht verloren. Sicherheitshalber habe sie aber eine Rechtsanwältin kontaktiert – und empfehle das auch anderen Unternehmern.
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