Der "Booster Elektromobilität" eröffnet Firmen neue Möglichkeiten. Kauft ein Unternehmen ein E-Auto, soll es künftig 75 Prozent der Kosten im Jahr der Anschaffung von der Steuer absetzen können. Der Experte Dudenhöffer sieht Schattenseiten der Maßnahme.
Die vom Bundeskabinett beschlossenen milliardenschweren Abschreibungsmöglichkeiten für elektrische Dienstwagen hält Autoexperte Ferdinand Dudenhöffer für zielführend, aber auch für gefährlich. Sie würden "das Geschäft sicherlich weiter verstärken", sagte er dem "Stern". Doch man solle sich nicht zu früh freuen: "Mit dem Abschreibungsmodell verzichtet Finanzminister Lars Klingbeil auf Steuereinnahmen. Das fällt weniger auf, als wenn er neue Schulden aufnehmen müsste, um Privatleuten eine Ökoprämie für den Kauf eines E-Autos zu zahlen. Weg ist das Geld kurzfristig in beiden Fällen."
Auch den Automobilherstellern drohe durch die Sonderabschreibung ein Risiko, das sich "zur Zeitbombe" entwickeln könne: "Die hochwertigen Fahrzeuge, die die Konzerne nun massenhaft an Firmen verleasen, werden in zwei Jahren den Markt überschwemmen und die Gebrauchtwagenpreise drücken." Das könne Leasingunternehmen wie VW Financial Services, Mercedes Benz Leasing oder BMW Leasing wegen überschätzter Restwerte tiefrote Zahlen bescheren.
Dudenhöffer forderte die Bundesregierung auf, auch private Käufer von Elektroautos wieder durch eine Kaufprämie zu unterstützen. Im Rahmen ihres "Booster"-Sofortprogramms hat die Bundesregierung lediglich beschlossen, elektrische Dienstwagen durch Sonderabschreibungen massiv zu fördern. Im "Stern"-Interview plädierte der Autoexperte für eine neue Ökoprämie, um der Branche Schwung zu verleihen: "2000 Euro vom Staat würden reichen."
Grundsätzlich seien deutsche E-Autos attraktiv und Deutschland bei der E-Mobilität wieder mit vorn, lobt Dudenhöffer: "Der Aufschwung bei den Zulassungen im deutschen Markt waren sogar der Hauptgrund für den Anstieg der europäischen Verkaufszahlen."
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke