Die AfD bekommt wie erwartet nicht den Vorsitz des mächtigen Haushaltsausschusses im Bundestag und kommt auch bei Chefposten weiterer Ausschüsse nicht zum Zug. Die für die Leitung des Haushaltsausschusses vorgeschlagene AfD-Politikerin Ulrike Schielke-Ziesing erhielt bei dessen konstituierender Sitzung in Berlin keine Mehrheit. Auch der AfD-Kandidat für den Rechts- und Verbraucherschutzausschuss, Stefan Möller, fiel durch, wie der Bundestag mitteilte.
Schielke-Ziesing habe in der geheimen Wahl keine Mehrheit erhalten, teilte der Bundestag im Anschluss an die Sitzung mit. Demnach stimmten 12 Abgeordnete für Schielke-Ziesing, 29 gegen die Abgeordnete. Der Ausschuss hat 42 Mitglieder, 10 stellt die AfD-Fraktion.
Erwartet wird dies im Laufe des Tages auch in weiteren vier Ausschüssen, für die die AfD das Vorschlagsrecht zur Besetzung der Vorsitze bekommen hatte. Das sind die Ausschüsse für Inneres, Finanzen und Arbeit und Soziales und der Petitionsausschuss.
Man empfehle den Unionsabgeordneten, die Kandidaten der AfD nicht zu wählen, hatte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion Steffen Bilger (CDU) vor Beginn der Ausschusssitzungen im Deutschlandfunk gesagt und zur Begründung unter anderem angeführt, die AfD werde „auch im Bundestag immer radikaler, immer extremer“.
Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Dirk Wiese, hatte am Morgen angekündigt: „Wir wählen Abgeordnete der AfD nicht zu Ausschussvorsitzenden heute.“
AfD sieht Rechte auf Gleichbehandlung verletzt – CDU widerspricht
Die AfD sieht ihre Rechte auf Gleichbehandlung als Fraktion verletzt und hatte gegen die Nicht-Wahl ihrer Kandidaten schon in der vergangenen Legislaturperiode vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Das entschied aber, die Ausgestaltung des Besetzungsverfahrens sei eine innere Angelegenheit des Parlaments.
„Wir verurteilen als Partei- und Fraktionsführung der AfD dieses Vorgehen“, sagte Parteichefin Alice Weidel am Mittwoch nach der gescheiterten Wahl. Den anderen Fraktionen warf sie einen „Akt parteipolitischer Willkür“ und einen „Akt der Diskriminierung“ der AfD vor.
Weidel verwies auf „Minderheitenrechte“, die auch im Parlament gelten würden. Mit der Blockade der AfD würden „willkürlich die Spielregeln des parlamentarischen Betriebs und der pluralistischen Demokratie ausgehöhlt“. Sie ergänzte: „Uns stehen diese Sitze zu, uns stehen parlamentarische Rechte zu.“
Co-Parteichef Tino Chrupalla forderte die anderen Parteien auf, „diese Spielchen zu beenden“. Die „Ausgrenzung“ der AfD mit Blick auf deren rund zehn Millionen Wählerinnen und Wähler bei der Bundestagswahl im Februar müsse aufhören.
Die CDU wies die Kritik zurück. Jede Fraktion habe das gute Recht, ihre Kandidaten vorzustellen, sagte Fraktionsvize Sepp Müller im Gespräch mit WELT TV. Diese bräuchten dann eine Mehrheit. „Ich weiß nicht, was da undemokratisch ist. Im Gegenteil: Das höchste demokratische Gut ist eine Wahl im jeweiligen Ausschuss“, sagte Müller.
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