Im Rechtsstreit um Textnachrichten an einen Pharma-Konzernchef hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine Niederlage kassiert. Die Kommission habe keine plausible Erklärung gegeben, warum sie nicht über die angeforderten Dokumente verfüge, urteilte das Gericht der Europäischen Union. Den Beschluss, die angefragten Nachrichten nicht herauszugeben, erklärte das Gericht für nichtig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Fokus steht ein Deal zwischen der Kommission und dem Impfstoff-Hersteller Biontech/Pfizer aus dem Frühjahr 2021. Die Parteien einigten sich auf die Lieferung von bis zu 1,8 Milliarden Dosen Corona-Impfstoff, das Vertragsvolumen wurde damals auf 35 Milliarden Euro geschätzt. Wie die „New York Times“ berichtete, war der persönliche Kontakt zwischen von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla für den Abschluss entscheidend. Dabei sollen sie auch per SMS kommuniziert haben.

Eine Journalistin der „New York Times“ beantragte daraufhin zusammen mit ihrer Zeitung den Zugang zu sämtlichen Textnachrichten, die von der Leyen und Bourla zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 11. Mai 2022 ausgetauscht hatten. Die Kommission wiegelte mit der Begründung ab, in ihrem Besitz befänden sich keine solchen Dokumente. Das fochten die Journalistin und ihre Zeitung vor dem EU-Gericht an.

Kommission in Erklärungsnot

Das Gericht berief sich auf die Verordnung über den Zugang zu Dokumenten. In der Regel sollten alle Dokumente der EU-Organe für die Öffentlichkeit zugänglich sein, erklärte es. Wenn eine Behörde angebe, dass ein bestimmtes Dokument nicht existiere, werde das erst einmal als richtig angenommen. Diese Annahme könne aber entkräftet werden.

Die Antworten der Kommission während des gesamten Verfahrens beruhten entweder auf Hypothesen oder auf wechselnden oder ungenauen Informationen, wie das Gericht ausführte. Die Zeitung habe dagegen relevante Anhaltspunkte dafür vorgelegt, dass von der Leyen und Bourla sich wiederholt ausgetauscht hätten. So sei die Vermutung der Nichtexistenz der Dokumente entkräftet worden.

Die Kommission müsse plausible Erklärungen abgeben, warum diese Dokumente nicht auffindbar seien, betonte das Gericht. Sie habe aber nicht genau beschrieben, wie oder wo sie danach gesucht habe. Auch sei nicht klar, ob die Nachrichten gelöscht worden seien und ob das freiwillig oder automatisch passiert sei oder das Handy inzwischen ausgetauscht wurde. Zudem sei nicht plausibel erklärt, warum die Kommission die Chats nicht wichtig genug fand, um sie aufzubewahren.

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