Historisches bei der Kanzlerwahl: Friedrich Merz fällt im ersten Wahlgang durch. Nur 310 der 630 Abgeordneten des Bundestags stimmen bei der geheimen Abstimmung für den CDU-Chef - damit fehlen sechs zur Mehrheit. Die Fraktionen beraten über das weitere Vorgehen.

CDU-Chef Friedrich Merz ist bei der Kanzlerwahl im Bundestag im ersten Wahlgang durchgefallen. Er erhielt in geheimer Abstimmung 310 von 621 abgegebenen Stimmen und damit 6 weniger als die nötige Mehrheit von 316. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben zusammen 328 Sitze im Parlament. Es ist ein Novum: Noch nie ist nach einer Bundestagswahl und erfolgreichen Koalitionsverhandlungen ein designierter Kanzler bei der Wahl im Bundestag gescheitert.

Das Grundgesetz regelt auch diesen Fall. In Artikel 63, der die Regeln für die Kanzlerwahl enthält, ist festgehalten: "Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen 14 Tagen nach dem Wahlgang mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen."

Derzeit laufen die Gespräche zwischen Union, SPD, Grüne und Linken über ein weiteres Vorgehen. Es mehren sich erste Anzeichen, dass es einen neuen Wahlgang frühstens am Mittwoch geben könnte. Aus Fraktionskreisen hieß, es werde geprüft, ob ein Wahlgang am Mittwoch möglich sei, dafür müsse es aber mit der Opposition dem Vernehmen nach Einigkeit über gewisse Fristverkürzungen geben. Es gilt aber auch nicht als komplett ausgeschlossen, dass noch am heutigen Dienstag ein neuer Anlauf gestartet wird.

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"Wir werden jetzt mit den anderen demokratischen Fraktionen den weiteren Prozess klären", sagte SPD-Partei- und Fraktionschef Lars Klingbeil. Aus seinem Umfeld hatte es zuvor geheißen, es gebe keine Hinweise auf Abweichler in den eigenen Reihen. Darauf deute auch das Mitgliedervotum von 85 Prozent für den Koalitionsvertrag hin. "Auf uns ist Verlass", sagte er.

Sollte Merz den Eindruck gewinnen, er könnte in einem zweiten Wahlgang mehr Erfolg haben als im ersten, kann er jederzeit wieder antreten. Innerhalb der zweiwöchigen Frist kann es beliebig viele Wahlgänge mit verschiedenen Kandidatinnen und Kandidaten geben. Aber auch sie benötigen die absolute Mehrheit von mindestens 316 Stimmen, um gewählt zu sein.

Schafft das niemand, dann werden im nächsten Schritt die Anforderungen gesenkt. Nun reicht für die Wahl die einfache Mehrheit. Im Grundgesetz heißt es: "Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält."

Wenn der oder die Gewählte die Kanzlermehrheit erhält, muss der Bundespräsident ihn oder sie innerhalb von sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Bei einer Wahl nur mit einfacher Mehrheit kann der Bundespräsident alternativ auch binnen sieben Tagen den Bundestag auflösen und eine Neuwahl ansetzen.

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