Ein ehemaliger Mitarbeiter des AfD-EU-Abgeordneten Maximilian Krah steht im Verdacht, für China spioniert zu haben. Der Generalbundesanwalt sammelt dafür viele Beweise. Nun müssen sich Jian G. und eine Gehilfin vor dem Bundesgerichtshof verantworten.

Die Bundesanwaltschaft hat einen früheren Mitarbeiter des AfD-Politikers Maximilian Krah und eine mutmaßliche Komplizin wegen Spionage für einen chinesischen Geheimdienst angeklagt. Der Mann soll wiederholt Informationen über Verhandlungen und Entscheidungen im Europäischen Parlament weitergegeben und für den Nachrichtendienst chinesische Oppositionelle in Deutschland ausgespäht haben. Zudem habe Jian G. Informationen über führende AfD-Politiker zusammengetragen.

Der deutsche Staatsangehörige G. ist nach Angaben der Karlsruher Behörde seit 2002 Mitarbeiter eines chinesischen Geheimdienstes. Die Bundesanwaltschaft hatte ihn im April 2024 in Dresden festnehmen lassen. Sie wirft ihm einen besonders schweren Fall geheimdienstlicher Agententätigkeit vor. Er soll mehr als 500 Dokumente beschafft haben, "darunter auch einige, die das Europäische Parlament als besonders sensibel eingestuft hatte".

In den Jahren 2023 und 2024 habe der Mann chinesische Oppositionelle und Dissidenten in Deutschland ausgespäht, hieß es. Hierfür sei er in sozialen Medien zum Schein als Kritiker der chinesischen Staatsführung aufgetreten. Kurz nach der Festnahme hatte die oberste Anklagebehörde Deutschlands Büroräume von G. und Krah im Europäischen Parlament in Brüssel durchsuchen lassen. Dabei betonte sie, dass die Durchsuchung von Krahs Büros "eine Maßnahme bei Zeugen" sei. Das EU-Parlament habe dem Betreten der Räumlichkeiten zugestimmt.

"Nach fast einem Jahr ist nun die erwartete Anklage erhoben worden", sagte Krah zu RTL/ntv. "Ich habe bereits 2024 alle notwendigen Konsequenzen gezogen und werde den Prozess mit Interesse verfolgen, um zu erfahren, was konkret vorgefallen ist." Der Partei liegen bislang keine Informationen dazu vor, welche konkreten Infos der mutmaßliche Spion über die Parteispitze - namentlich Tino Chrupalla und Alice Weidel - gesammelt hat. Auch dass das überhaupt stattgefunden hat, wurde der AfD nicht mitgeteilt.

Gehilfin lieferte Informationen von sächsischem Flughafen

Ende September nahmen Beamte des Bundeskriminalamts im Auftrag der Bundesanwaltschaft in Leipzig eine Chinesin fest, die für ein Logistik-Dienstleistungsunternehmen am Flughafen Leipzig/Halle arbeitete. Sie soll dem ehemaligen Krah-Mitarbeiter Informationen zu Flügen, Fracht und Passagieren des sächsischen Flughafens weitergegeben haben - dabei ging es vor allem um den Transport von Rüstungsgütern sowie Personen mit Verbindungen zu einem deutschen Rüstungsunternehmen.

Die Frau ist ebenfalls der geheimdienstlichen Agententätigkeit für einen chinesischen Geheimdienst verdächtig. Beide sitzen seither in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht Dresden muss nun entscheiden, ob es die Anklage zulässt und einen Prozess ansetzt.

Krah hatte der "Bild"-Zeitung nach der Festnahme von G. gesagt, sein Mitarbeiter habe seiner Kenntnis nach nur "Kontakte zu offiziellen chinesischen Stellen in der Botschaft" gepflegt. Nach der Festnahme der Chinesin erklärte er über X, es gebe keinerlei Zusammenhang zu seiner Tätigkeit. Die Beschuldigte habe nur mit seinem Ex-Mitarbeiter kommuniziert. "Der einzige Vorwurf, den ich mir im Zusammenhang mit meinem chinesisch-stämmigen Ex-Mitarbeiter mache, ist, nicht gründlicher aufgepasst zu haben."

Weitere Festnahmen

Am selben Tag wie G. hatte die Bundesanwaltschaft drei weitere mutmaßliche Spione für China in Düsseldorf und Bad Homburg festnehmen lassen. Die beiden Männer und eine Frau sollen in Deutschland im Zusammenhang mit Forschungsprojekten Informationen über Militärtechnik beschafft haben, um sie an den chinesischen Geheimdienst weiterzugeben. China wies die Berichte über eigene Spione in Deutschland zurück und sprach von Verleumdung.

Der damalige Bundesjustizminister Marco Buschmann von der FDP warnte indes vor weiteren Spionagefällen. Das Kabinett beschloss zudem strengere Sicherheitsüberprüfungen, damit Saboteure und Informanten ausländischer Geheimdienste keinen Zugang zu Nachrichtendiensten und anderen sicherheitsrelevanten Stellen in Staat und Wirtschaft finden.

Die Novelle des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wurde vor der vorgezogenen Bundestagswahl nicht mehr im Bundestag beraten. Sie sah unter anderem eine verstärkte Internetrecherche auch in sozialen Netzwerken vor.

Im Laufe der Zeit wurde auch mehr zur Vorgeschichte von Krahs Ex-Mitarbeiter bekannt. So hatte G. schon vor einigen Jahren versucht, für den Bundesnachrichtendienst (BND) zu arbeiten. Der Auslandsnachrichtendienst lehnte eine Zusammenarbeit damals jedoch ab. Später wurde der Mann dem Vernehmen nach auch noch beim sächsischen Verfassungsschutz vorstellig, wo er aber ebenfalls nicht zum Zuge kam - auch weil man ihn für nicht zuverlässig hielt.

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