Kurz bevor die Amtszeit der Rest-Ampel endet und die Minister ihre Posten verlieren, fordert der Steuerzahlerbund Anpassungen beim sogenannten Übergangsgeld. Welche finanziellen Ansprüche haben die Koalitionäre nach dem vorzeitigen Regierungs-Aus?
Die letzten öffentlichen Auftritte, die letzten Auslandsreisen, die letzten Fahrten im Minister-Dienstwagen. Für fast alle derzeit noch geschäftsführenden Bundesminister endet aller Voraussicht nach in wenigen Tagen die Zeit im Dienste der Bundesregierung. Bis auf Verteidigungsminister Boris Pistorius ist niemand sicher auch in der schwarz-roten Koalition unter dem designierten Bundeskanzler Friedrich Merz weiter im Amt. Theoretische Chancen auf die Amtsfortführung haben überhaupt nur drei SPD-Politiker: Arbeitsminister Hubertus Heil, Bauministerin Klara Geywitz und Entwicklungshilfeministerin Svenja Schulze.
Werden sie nicht erneut in die Regierung berufen, fallen sie jedoch weich. Genau wie alle anderen ausscheidenden Minister von SPD und Grünen. Wer seinen Ministerposten verliert, kann für bis zu zwei Jahre das sogenannte Übergangsgeld erhalten - auf Kosten der Steuerzahler. Dieser Anspruch entsteht bereits ab dem ersten Tag im Amt. Für jeden Monat als Bundesminister gibt es nach Ende der Regierungszeit einen Monat lang Übergangsgeld.
Das Übergangsgeld entspricht der Summe, die die Minister zuvor monatlich im Amt erhalten haben. Bundesminister erhalten derzeit etwa 18.000 Euro im Monat für ihre Tätigkeit. In den ersten drei Monaten nach dem Ausscheiden stehen ihnen laut Gesetz die vollen Bezüge zu, danach erhalten sie für den restlichen Anspruchszeitraum die Hälfte. Gezahlt wird das Geld monatlich im Voraus.
Minister, die länger als zwei Jahre im Amt waren, haben somit Anspruch auf die Maximalsumme von etwa 243.000 Euro. Praktisch sieht die Lage aber anders aus, da das Übergangsgeld ab dem zweiten Monat mit privaten Einkünften verrechnet wird.
"Dauerversorgung auf Steuerzahlerkosten" oder sinnvolle Lösung?
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) fordert dennoch eine grundlegende Reform. "Das Übergangsgeld für Minister sollte auf zwölf Monate begrenzt werden - alles darüber hinaus ist unfair", sagte BdSt-Präsident Reiner Holznagel dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). "Dieses Geld soll helfen, die Zeit zwischen Ministeramt und neuer Tätigkeit zu überbrücken, doch darf das Ganze keine Dauerversorgung auf Kosten der Steuerzahler werden."
Nötig sei mehr Augenmaß bei den Regeln, sagte Holznagel dem RND. So dürfe es bei freiwilligen Rücktritten von Ministern künftig gar kein Übergangsgeld mehr geben. "Wer selbst den Rücktritt wählt, darf keine staatliche Übergangsleistung kassieren", sagte Holznagel. Schließlich würden Arbeitnehmer, die ihre Jobs kündigten, von der Arbeitsagentur mit einer Sperrzeit ohne Arbeitslosengeld sanktioniert. Es dürfe keine Sonderrechte für Kabinettsmitglieder geben.
Für eine Beibehaltung der derzeitigen Regelung dürfte dagegen sprechen, dass durch die Zahlung des Übergangsgeldes die Wahrscheinlichkeit reduziert wird, dass Ex-Minister direkt im Anschluss an ihre Regierungszeit einen hoch dotierten Job in der Privatwirtschaft annehmen. Solche Tätigkeiten könnten zu Interessenskonflikten führen, wenn Ex-Minister ihre Kontakte in die Politik zu Gunsten ihres neuen Arbeitgebers nutzen.
23.500 Euro Minister-"Gehalt" plus Kostenpauschale
Derzeit kommen Bundesminister im Normalfall auf 23.500 Euro Bruttoeinkünfte im Monat, abgesehen von möglichen bezahlten Nebentätigkeiten. Diese Summe setzt sich aus den 18.000 Euro Minister-"Gehalt" und der halben Abgeordneten-Diät zusammen, die Minister erhalten, sofern sie gleichzeitig auch Bundestags-Mitglied sind. Alle Abgeordneten des Bundestags beziehen monatlich 11.227,20 Euro brutto. Die halbe Summe erhalten die Ministerinnen und Minister zusätzlich zu den 18.000 Euro für ihren Regierungsposten - macht in Summe gut 23.500 Euro im Monat.
Hinzu kommen noch 75 Prozent der Kostenpauschale, die Reisekosten, Bürokosten und die Wahlkreisbetreuung der Abgeordneten abdecken sollen. Das sind weitere knapp 3700 Euro. Wichtig: Die Kostenpauschale gilt nicht als Einkommen und ist deshalb steuerfrei. Abgeordnete können darüber hinaus aber keine Werbungskosten absetzen. Dadurch entsteht weniger Bürokratieaufwand, als wenn jeder Abgeordnete Reise- und Bürokosten absetzen müsste.
Darüber hinaus haben Bundesminister Anspruch auf ein Ruhegehalt von 4990 Euro im Monat. Diese "Rente" erhalten Ex-Minister im Normalfall jedoch erst, sobald sie mindestens vier Jahre beziehungsweise eine volle Legislaturperiode im Amt waren. Für jedes weitere Jahr im Amt steigt die Pension um 430 Euro. Renteneintrittsalter ist 67, wie bei normalen Arbeitnehmern auch.
Ampel-Minister profitieren von Sonderregel - aber es gibt Ausnahmen
Die Ampel-Koalition endete bereits nach rund dreieinhalb Jahren vorzeitig. Anspruch auf das Ruhegehalt haben die Minister aber trotzdem. In diesem Fall greift eine Sonderregel. Wenn Bundesminister mindestens zwei Jahre im Amt sind, wird dies nämlich laut Gesetzgeber als komplette Legislaturperiode gewertet, sofern der Bundeskanzler durch ein Misstrauensvotum gestürzt wurde oder aus freien Stücken zurückgetreten ist. Im Juristendeutsch wird solch eine Sonderregelung rechtliche Fiktion genannt.
Anders sieht es aus, wenn Minister entlassen werden oder von selbst zurücktreten, die Bundesregierung aber anschließend weiter amtiert. Dann greift die Sonderregelung nicht. Weil Bundeskanzler Olaf Scholz die Koalition mit den Grünen fortgesetzt hat, haben die entlassenen FDP-Minister Christian Lindner, Marco Buschmann und Bettina Stark-Watzinger keinen Anspruch auf Pension. Ihnen bleibt "nur" die "Abgeordneten-Rente". Diese bemisst sich ebenfalls anhand der Jahre im Deutschen Bundestag. Pro Jahr gibt es 2,5 Prozent der monatlichen Diät. Das sind derzeit 280 Euro.
Aus der Ampel-Zeit haben nur zwei (Ex)-Regierungsmitglieder weder Anspruch auf Bundesminister- noch Anspruch auf "Abgeordneten-Rente". Anne Spiegel, die im Zuge der Flutkatastrophe von ihrem Amt zurücktrat, war nur fünf Monate im Amt. Die Grünen-Politikerin war jedoch fünfeinhalb Jahre Ministerin in Rheinland-Pfalz, hat somit auf Landesebene Pensionsansprüche erwirkt.
Auch Jörk Kukies, den Kanzler Scholz im November zum Finanzminister gemacht hat, ist weniger als zwei Jahre im Amt und hat daher ebenfalls keinen Anspruch auf das Minister-Ruhegehalt. Als langjähriger beamteter Staatssekretär im Finanzministerium und Bundeskanzleramt muss sich aber auch der Lindner-Nachfolger keine finanziellen Sorgen für die Zeit nach dem Renteneintritt mit 67 machen.
Die ehemalige Verteidigungsministerin Christine Lambrecht hat anders als Spiegel und Kukies dagegen Anspruch auf die "Minister-Rente". Die SPD-Politikerin war im letzten Merkel-Kabinett zweieinhalb Jahre lang Justizministerin.
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