Die Bundestagsverwaltung geht davon aus, dass die AfD im Wahlkampf mehr als zwei Millionen Euro auf verbotenem Wege erhalten hat. Die Partei bestreitet dies und schließt nicht aus, dass eine Prüfung zu ihren Ungunsten ausgehen könnte. Für diesen Fall überweist sie die Summe vorsorglich.

Die AfD hat der Bundestagsverwaltung vorsorglich einen Millionenbetrag überwiesen. Damit wollen die Rechtspopulisten angesichts der jüngsten Spendenaffäre eine möglicherweise deutlich höhere Strafzahlung umgehen. Dafür seien nun 2,35 Millionen Euro "zur Verwahrung" überwiesen worden, wie sowohl die Bundestagsverwaltung als auch die AfD dem "Stern" und RTL/ntv bestätigten.

Im Wahlkampf hatte die Partei eine Plakatkampagne für eben diesen Wert gespendet bekommen - angeblich von einem früheren Politiker der rechtspopulistischen FPÖ in Österreich, Gerhard Dingler. "Aktuell geht die Bundestagsverwaltung davon aus, dass es sich bei dieser Spende um eine nach dem Parteiengesetz unzulässige Weiterleitungs- beziehungsweise Strohmannspende handelt", erklärt die Bundestagsverwaltung auf Nachfrage.

Nach dem deutschen Parteiengesetz sind sogenannte Strohmannspenden verboten, bei denen die Identität des tatsächlichen Geldgebers verschleiert wird. Sie müssen daher unverzüglich an die Bundestagsverwaltung weitergeleitet werden. Da sich die AfD nicht im Besitz des Spendengeldes befunden hat, habe man ihr eine "angemessene Frist" eingeräumt, den Gegenwert der Kampagne zu überweisen.

Die Bundestagsverwaltung hat nach eigenem Bekunden einen Hinweis von der sogenannten Financial Intelligence Unit aus Österreich bekommen. Aufgrund eines gemeldeten Geldwäscheverdachts sei erkannt worden, dass der angebliche Spender Dingler kurze Zeit vor dem Start der Plakatkampagne eine Überweisung eines noch höheren Betrages vom Immobilienmilliardär Henning Conle erhalten habe. Conle stammt aus Duisburg, lebt in der Schweiz und ist der Bundestagsverwaltung "als Unterstützer der AfD aktenkundig".

Die AfD bewertet den Vorgang weiterhin grundlegend anders: "Wir sind nach wie vor der Meinung, dass es sich um keine Strohmannspende handelt", sagt Bundesschatzmeister Carsten Hütter dem "Stern"und RTL/ntv. Die Klärung sei noch nicht abgeschlossen. "Nur damit wir keine doppelte oder dreifache Strafe zahlen müssten, falls sich zu unseren Ungunsten Fakten ergeben würden, haben wir das Geld bei der Bundestagsverwaltung geparkt", sagte er zu der Überweisung von rund 2,35 Millionen Euro.

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