Die Fraktionsvorsitzende und Spitzenkandidatin der Berliner Linke, Elif Eralp, hält den Vorstoß von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) gegen mögliche Vergesellschaftungen für verfassungswidrig. „Man kann nicht durch ein Bundesgesetz unmöglich machen, was das Grundgesetz vorsieht und wofür die Berlinerinnen und Berliner gestimmt haben“, sagte Eralp im ZDF-„Morgenmagazin“.
„Dieses Gesetz hat aus meiner Sicht nichts mit Investitionsschutz zu tun“, so Eralp. Es sei ein Gesetz gegen die Berliner Mieter. „Das werden wir natürlich nicht hinnehmen.“
Nach den Plänen des Bundesinnenministers soll unter anderem eine Vergesellschaftung zum Beispiel von Mietwohnungen nur dann überhaupt möglich sein, wenn man eine zwingende Notwendigkeit nachweist. Eine Landesregierung müsste dann beweisen, dass sie alle anderen Mittel, also Investitionen in und Förderung von Wohnungsbau, vollumfänglich ausgeschöpft hat und ihr nichts anderes übrig bleibt. Zudem soll im Fall einer Enteignung eine Entschädigung „unmittelbar in Geld“ und vor allem zum Verkehrswert erfolgen, der durch ein Gutachten ermittelt wird.
Dies kritisierte Eralp: „Wenn der Verkehrswert so hoch angesetzt wird, dann ist das ein Versuch, die Vergesellschaftung zu verhindern.“ Auf diese Art werde versucht, das Grundgesetz auszuhöhlen.
Elif Eralp könnte als erste Linken-Politikerin als Regierende Bürgermeisterin ins Rote Rathaus ziehen. Nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus verhandelt ihre Partei als Wahlsiegerin mit den Grünen und der SPD über ein Regierungsbündnis. Die Parteien wollen in Berlin große private Wohnungsbestände vergesellschaften.
Laut dem Sondierungspapier wollen die Parteien in der Hauptstadt gegen private Wohnungskonzerne mit einem Bestand von mehr als 10.000 Wohnungen vorgehen. Sie planen dabei mit Entschädigungskosten von 16 Milliarden Euro, was weit unter dem Verkehrswert der Wohnungen liegen dürfte.
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