Der Bundestag hat die gesetzliche Grundlage zur Einführung der digitalen Brieftasche im kommenden Jahr beschlossen, in der etwa der Personalausweis abgespeichert werden kann. Künftig sollen sich Bürger mit der „d-you“-App gegenüber Behörden und Vertragspartnern im Netz einfacher ausweisen können.
Perspektivisch soll auch in der analogen Welt der Ausweis auf dem Handy ausreichen, sodass die Plastikkarte zu Hause bleiben kann. Schritt für Schritt sollen andere Identitätsnachweise wie der Führerschein dazukommen.
Die App für die digitale Brieftasche (Wallet) soll „d-you“ heißen. Nach Angaben von Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) soll die Wallet am 2. Januar 2027 in den Betrieb gehen. Deutschland setzt damit eine EU-Verordnung um, die festlegt, dass jedes Mitgliedsland eine Anwendung für digitale Ausweise auf dem Smartphone bereitstellen muss. Das im Bundestag beschlossene Gesetz soll die rechtliche Basis dafür schaffen.
Es sieht zudem Maßnahmen vor, die Bürger von Bürokratie entlasten sollen. Ältere Menschen sollen künftig keinen neuen Personalausweis mehr beantragen müssen: Wer bei der Beantragung seines letzten Personalausweises 70 Jahre oder älter war, soll diesen unbegrenzt weiterverwenden dürfen. Die übliche Pflicht zur Neubeantragung nach Ablauf der Gültigkeit nach zehn Jahren fällt weg. Zudem müssen Reisepassinhaber bei einem Umzug künftig nicht mehr zum Amt, um den Wohnort im Pass umtragen lassen. Der Pass gilt weiter, auch wenn der alte Wohnort noch drinsteht.
Wann genau diese neuen Regelungen in Kraft treten, ist noch offen. Das Gesetz muss noch durch den Bundesrat.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke