Die Brandenburger AfD-Fraktion spricht sich für eine Strafmündigkeit von Kindern ab zehn Jahren aus. Hintergrund der Forderung seien migrantische, kriminelle Banden, so die AfD-Abgeordnete Lena Kotré in Potsdam. „Oftmals haben wir es mit Kindern zu tun, zehn oder elf Jahre alt, die in diesen Banden aktiv sind, die mit rauben, die mit gewalttätig sind.“ In Deutschland gilt, dass Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig sind.
Zudem will die AfD demnach, dass junge Gewalt- oder Intensivstraftäter aus ihren Familien genommen und in Obhut kommen – und deren Geschwister ebenso. „Um zu verhindern, dass diese Geschwisterkinder eben genauso eine kriminelle Karriere wie die älteren, meistens Brüder, dann selber durchleben.“ Außerdem sollten diese Straftäter nach Meinung der AfD letztlich in eine geschlossene Unterbringung kommen, unabhängig davon, ob sie zu Haftstrafen verurteilt worden seien oder nicht.
Andere Fraktionen halten Forderungen für „absurd“ und „abwegig“
Die anderen Fraktionen erteilten dem AfD-Vorstoß eine klare Absage. Es müsse die Einsicht in das Unrecht der Tat gegeben sein – das sei bei Zehnjährigen nicht der Fall, so der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Danny Eichelbaum. „So eine Diskussion ist deshalb für Zehnjährige absurd und grob rechtsstaatswidrig.“ Über eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters von 14 auf 12 Jahre könne man aber diskutieren.
„Selbstverständlich lehnen wir auch ab, dass unbescholtene Geschwisterkinder hier in Sippenhaft genommen werden. Da gibt es überhaupt keine Frage“, sagte BSW-Fraktionschef Niels-Olaf Lüders. „Eine Sippenhaft werde es grundsätzlich nicht geben“, betonte Tina Fischer, rechtspolitische Sprecherin der SPD‑Fraktion. „Es ist abwegig.“
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) forderte zuletzt eine Absenkung der Strafmündigkeit von derzeit 14 Jahren auf 12 Jahre. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hält nichts von einer niedrigeren Altersgrenze.
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