Die geplante Pflegereform rückt näher: Nach Verhandlungen bis zuletzt hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) zur Neuordnung der Pflegeversicherung beschlossen.

Linnemann bezeichnete die auf den Weg gebrachte Reform als „ersten wichtigen Schritt zur Stabilisierung des Pflegesystems“. Mit dem Gesetzespaket werde ein drohendes Defizit von acht Milliarden Euro abgewendet, die pflegerische Versorgung gesichert und die allgemeinen Beitragssätze blieben im ⁠kommenden Jahr stabil, sagte Linnemann in Berlin. Grundsätzliche und weitreichende Änderungen werden jedoch auf eine Expertenkommission verlagert, die ihre Arbeit im Oktober aufnehmen soll.

Das Pflegesystem stehe „massiv finanziell unter Druck“, sagte er weiter. Die Zahl der Pflegenden habe sich innerhalb von 20 Jahren auf sechs Millionen verdreifacht. „Wir werden Einsparungen vornehmen müssen“, betonte der Minister. „Einnahmen und Ausgaben müssen in eine Balance gebracht werden.“

Der Minister betonte die Bedeutung ⁠der häuslichen ​Pflege: „Die Menschen, die zu Hause ‌zu pflegen sind, gerade auch die Angehörigen, die stützen das System.“ Deswegen sei die ursprünglich erwogene Kürzung bei den Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige vollständig vom Tisch.

Das Gesundheitsministerium präsentierte die neuen Regelungen im Detail.

Das sind die wichtigsten Neuerungen

Stabilisierung der Finanzen

  • Ab dem 1. Januar 2027 wird der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,3 Punkte auf 0,9 Prozent angehoben.
  • Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) um 300 Euro pro Monat analog zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
  • Zum 1. Januar 2028 wird analog zur GKV-Reform ein Beitragszuschlag für die Mitversicherung von Ehegatten oder Lebenspartnern in Höhe von 0,52 Prozent erhoben.
  • Die Pflegeversicherung übernimmt weiterhin die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige in vollem Umfang.

Stärkung von Prävention

  • Versicherte ab dem 60. Lebensjahr haben künftig Anspruch auf eine Früherkennungs-Untersuchung „Check-up 60+“.
  • „Reha vor Pflege“: Im Rahmen der Pflegebegutachtung wird künftig konsequenter geprüft, ob eine Rehabilitation den Pflegebedarf spürbar senken kann.
  • Familien, die Pflegebedürftige zu Hause versorgen, erhalten künftig frühzeitig und fortlaufend Unterstützung. Im Rahmen dieser sogenannten Pflegebegleitung wird außerdem auch die Inanspruchnahme von Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen unterstützt.

Linnemann hatte zuvor angekündigt, in mehreren Bereichen Einsparungen erzielen zu wollen, da für die gesetzliche Pflegeversicherung in diesem Jahr ein Milliardendefizit droht. Nach seiner Ankündigung, seinen Entwurf an diesem Mittwoch ins Kabinett bringen zu wollen, hatte die SPD Blockade angedroht. Sie lehnte „ein reines Kürzungspaket“ ab. Die Verhandlungen darüber zogen sich bis Mittwochmorgen hin. Linnemann stieß laut einem dpa-Reporter etwas verspätet zur Kabinettssitzung dazu.

Vor allem sollen mit dem geplanten Gesetz steigende Beiträge verhindert werden. Der Beitragssatz liegt nach einer Erhöhung vergangenes Jahr bei 3,6 Prozent, bei Kinderlosen bislang bei 4,2 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen.

Die SPD wollte insbesondere nach den für die Koalitionspartner teils verheerenden Landtagswahlen ein Gerechtigkeitssignal senden. Beide Seiten verhandelten lange über einen möglichen Kompromiss. Trotz großen Handlungsdrucks war eine spätere Kabinettsbefassung in der Koalition dann aber nicht ausgeschlossen worden, weil entscheidende Verhandlungsfortschritte zunächst ausblieben.

Die Pläne Linnemanns auf Basis eines Entwurfs seiner Vorgängerin, Kanzleramtschefin Nina Warken (CDU), sahen unter anderem vor, Zuschläge für Bewohner von Pflegeheimen zeitlich zu strecken. Das Geld soll die immer weiter steigenden Eigenanteile abfedern. Hier würde dann ein Teil gespart. Zu den vorgeschlagenen Sparmaßnahmen zählten auch eine strengere Einstufung in Pflegegrade. Einschränkungen hatte Warken auch bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern vorgesehen.

SPD pocht auf „gerechte Verteilung“

Die SPD pochte darauf, „die Finanzierungsverantwortung gerechter zu verteilen“. Das sollte vor allem durch einen Beitrag der Privatversicherten geschehen. Zumindest wollten die Sozialdemokraten einen „finanziellen Ausgleich“ zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung erreichen. Zudem forderte die SPD eine Begrenzung der steigenden Eigenanteile, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen für die Pflege in einem Heim zahlen müssen (Pflegedeckel).

SPD-Finanzminister Lars Klingbeil hatte am Dienstagnachmittag in Mainz bekräftigt: „Das darf jetzt nicht ein reines Einsparpaket sein, sondern wir brauchen auch strukturelle Veränderungen.“ Linnemann hatte Klingbeil aufgefordert, den Weg zur Zurückzahlung von mehr als fünf Milliarden Euro Corona-Hilfen an die Pflegeversicherung freizumachen. Der Finanzminister hatte im Ringen um einen ausgeglichenen Bundeshaushalt Sparbeiträge aller Ministerien eingefordert.

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