Mitarbeiter des Magazins „Politico“ (gehört wie WELT zu Axel Springer) und der Sender CNN und MS NOW sind nach eigenen Angaben trotz einer gerichtlichen Anordnung nicht ins Weiße Haus gelassen worden. Ein Mitarbeiter des Secret Service habe dem Journalisten die Presseakkreditierung abgenommen und den Zutritt zum Gelände verweigert, berichtete „Politico“ über seine Reporter.

Ein Beamter habe der „Politico“-Reporterin erklärt, sie verfüge nicht über die erforderliche Zutrittsberechtigung. Stattdessen könne sie möglicherweise mit einem vorübergehenden Tagesausweis hinein. Solche Ausweise werden vom Weißen Haus an Personen vergeben, die nicht über sogenannte „Hard Passes“ verfügen, also Dauerausweise, die einen dauerhaften Zugang zu den Pressebereichen des Weißen Hauses ermöglichen.

Eine Anfrage von „Politico“ an einen Sprecher des Weißen Hauses zu dem Vorgang sei bislang unbeantwortet geblieben.

Auch der US-Sender CNN berichtet entsprechend. Nach Angaben des Senders wurden die Reporterin Betsy Klein und ein Fotojournalist gegen 6.00 Uhr nicht auf das Gelände des Weißen Hauses gelassen. Eine Begründung für die Verweigerung des Zutritts sei ihnen nicht genannt worden. Gleichzeitig berichtete der Sender, dass ein CNN-Produzent wenig später mit seinem bestehenden Presseausweis das Weiße Haus betreten konnte. Warum dessen Zutritt möglich war, während andere Mitarbeiter abgewiesen wurden, ist unklar.

Laut MS NOW wurden zudem die Politikreporterin Laura Barrón-López und ein Produzent nicht auf das Gelände gelassen. Auch von ihnen seien Presseausweise eingezogen worden. Ein weiterer MS-NOW-Produzent erhielt dagegen Zugang.

Gericht hob Ausschluss von Medien vorerst auf

Trump hatte am Freitag erklärt, er werde den Sendern MS NOW und CNN sowie „Politico“ keinen Einlass mehr gewähren. Er warf den drei Medien vor, Falschnachrichten zu verbreiten – ein Vorwurf, den er immer wieder gegen Medien erhebt, die kritisch über ihn oder die Regierungspolitik berichten.

US-Bundesrichter Timothy Kelly hob die Sperre am Donnerstag vorläufig für 14 Tage auf. Kelly sah es als wahrscheinlich an, dass der Entzug der Presseausweise ohne verfassungsrechtlich angemessenes Verfahren erfolgt sei.

Die Medienfirmen hatten eine sofortige Rücknahme des Ausschlusses gefordert und am Montag Verfassungsklage beim Bundesbezirksgericht in Washington D.C. eingereicht. Trump verstoße gegen die in der Verfassung garantierte Pressefreiheit. Zahlreiche Medienunternehmen haben sich auf die Seite der betroffenen Kolleginnen und Kollegen gestellt und das Verbot verurteilt, auch der Trump nahestehende Kabelsender Fox News.

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