Eine Demokratie lebt von Kompromissen. Diesen Grundsatz missachtet gegenwärtig vor allem jene Partei, die den Anspruch erhebt, ganz allein den „Wählerwillen“ erkannt zu haben und das verkommene System zurück in die wahre Demokratie zu führen: die AfD.
Wie das konkret aussieht, ist derzeit in Sachsen-Anhalt zu beobachten, wo der Wahlsieger Ulrich Siegmund keinerlei Anstalten macht, Abstriche vom „Regierungsprogramm“ seiner Partei vorzunehmen und Kompromisse einzugehen. Die Bildung einer Koalition ist unter solchen Voraussetzungen schlichtweg unmöglich. Toleranz und Meinungspluralismus, mithin die Essenz einer jeden Demokratie, können auf solchem Wege nicht gedeihen.
Müsste man aber dasselbe nicht von jenen Parteien sagen, die sich gemäß der „Brandmauer“-Politik nach wie vor weigern, in Gespräche mit der AfD zu treten? Von Kompromissbereitschaft ist ein solches Gebaren schließlich auch nicht gerade geprägt. Trotzdem kann man hier nicht Gleiches mit Gleichem vergelten, weil die AfD sich von ihrer Konkurrenz bekanntermaßen allein schon dadurch unterscheidet, dass sie rechtsextremistische Landesverbände unterhält.
Selbst die schwarz-rote Koalition im Bund demonstriert allerdings, wie schwer sich auch etablierte Christ- und Sozialdemokraten mit Kompromissen tun. Sie sind darin ein Spiegel der Gesellschaft, deren politische Lager immer unversöhnlicher werden. Ein in jeder Hinsicht guter Anlass also, das Wesen dieses schwierigen Unterfangens zu erforschen, was sich das „Kursbuch“ in der September-Ausgabe vorgenommen hat. In Zeiten wachsender Kompromisslosigkeit stellt der Soziologe Armin Nassehi klar: „Die Institutionen der liberalen Demokratie sind allesamt darauf ausgerichtet, den politischen Konflikt zu entdramatisieren.“
Am Disput der Staatsrechtslehre zwischen Carl Schmitt und Hans Kelsen vor rund hundert Jahren veranschaulicht Nassehi, worum es beim demokratischen Kompromiss gerade nicht geht: um Freund oder Feind, Sieg oder Niederlage. Während Schmitt um den „Verlust des Politischen“ durch Relativierung fürchtet, setzt Kelsen auf eine „Selbstbegründung des Rechts durch Verfahren“ in einem liberalen Verfassungsstaat. Ein Kompromiss setzt stets die Anerkennung des disparaten Gegenübers voraus. Somit verlangt er allen etwas ab, ohne dies zu verleugnen: „Er suspendiert Differenzen nicht“, so Nassehi, „sondern gibt ihnen eine Form und stellt sie auf Dauer.“
In der Kompromissfähigkeit liegt aus Sicht des Rechtswissenschaftlers Christoph Schönberger auch eine der Leistungen der Judikative. „Die Struktur einer Konfliktlösung zwischen zwei Parteien durch einen unabhängigen Dritten stellt gleichsam den Archetyp von Gerichtsbarkeit dar“, schreibt er im aktuellen Heft „Aus Politik und Zeitgeschichte“. All jenen, die eine Verrechtlichung des Politischen und die Macht der Verfassungsgerichte beklagen, sei diese für eine Demokratie unverzichtbare Funktion in Erinnerung gebracht. Das bedeutet nicht, man müsse mit jedem Gerichtsurteil einverstanden sein. Aber es heißt, die Institution als Gegenüber anzuerkennen – um im eigenen Interesse Kompromisse schließen zu können.
Politikredakteurin Hannah Bethke ist bei WELT zuständig für die SPD und innenpolitische Debatten.
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