Nach seinem Rücktritt als Unionsfraktionsvorsitzender muss Jens Spahn nun offenbar auch den CDU-Bezirksvorsitz im Münsterland abgeben. Er habe sich entschieden, nicht erneut für den Vorsitz zu kandidieren, sagte Spahn den „Westfälischen Nachrichten“. Der Wahlparteitag findet am 15. September statt. Als Nachfolgerin wird die derzeitige NRW-Schulministerin Dorothee Feller gehandelt.
Im Juli hatte CDU-Politiker Jens Spahn bekannt gegeben, dass sein Ehemann mithilfe einer sogenannten Leihmutter aus den USA Vater geworden sei und er mit ihm. In der Folge trat er nach massiver Kritik auch aus den eigenen Reihen als Fraktionsvorsitzender zurück. Auch einen Monat später schwelt die Debatte um Leihmutterschaft weiter. Innerhalb der Union wird nun der Ruf laut, die Praxis, dass ausländische Frauen die Kinder deutscher Paare austragen, zu verbieten.
Der „verständliche Wunsch nach einem eigenen Kind“ rechtfertige die Inanspruchnahme von Leihmutterschaft nicht, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Susanne Hierl (CSU), der katholischen Wochenzeitung „Die Tagespost“ aus Würzburg. Bestehende Verbote müssten konsequenter durchgesetzt und weitere Regelungen geprüft werden.
Es sei „schwer vermittelbar“, so Hierl, „dass die in Deutschland bewusst getroffene Wertentscheidung gegen die Leihmutterschaft durch die Wahl eines ausländischen Verfahrens faktisch umgangen werden kann und dies je nach Geburtsstaat sogar zu unterschiedlichen Rechtsfolgen in Deutschland führt“.
Vorbild Italien?
Vor zwei Jahren hatte das italienische Parlament das Verbot von Leihmutterschaft erweitert. Seitdem machen sich italienische Staatsbürger, die sich an einer Leihmutterschaft beteiligen, auch dann strafbar, wenn sie die Tat in einem Land begehen, in dem Leihmutterschafts-Arrangements legal sind. In Italien können die Betreffenden mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren sowie mit Geldstrafen von bis zu einer Million Euro belangt werden.
Eine ähnliche Regelung wäre nach Worten des Juristen und Bundestagsabgeordneten Axel Müller (CDU) auch für Deutschland möglich: „Dazu müsste der Katalog der Straftaten, die darunterfallen, um den Tatbestand der Leihmutterschaft ergänzt werden“, sagte der frühere Vorsitzende Richter am Landgericht Ravensburg der Zeitung. Indes komme das Parlament „nicht umhin, vorab eine ethische Grundsatzdebatte zum Thema Embryonenschutz und Leihmutterschaft zu führen“.
Ähnlich äußerte sich der Ordinarius für Deutsches, Europäisches und Internationales Straf- und Strafprozessrecht, Medizin- und Wirtschaftsstrafrecht der Universität Augsburg, Michael Kubiciel. Er warnte zudem vor Fällen, in denen „Frauen in prekären Verhältnissen oder sehr armen Ländern solche Dienste anbieten“.
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