Das Verwaltungsgericht in Lüneburg hat den Eilantrag des AfD-Politikers Stephan Bothe gegen den Ausschluss von der Landratswahl abgelehnt. Bothe wollte erreichen, doch noch zur Kommunalwahl in Niedersachsen am 13. September zugelassen zu werden.
Der Wahlausschuss in Lüneburg hatte gegen die Zulassung des stellvertretenden AfD-Landesvorsitzenden und Landtagsabgeordneten Bothe gestimmt, weil Zweifel bestünden, dass er künftig jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten werde. Bothe machte geltend, aus seiner Parteifunktion oder der Einstufung des AfD-Landesverbandes Niedersachsen könne nicht auf seine fehlende persönliche Verfassungstreue geschlossen werden. Wegen des Gebots des effektiven Rechtsschutzes müsse ihm bereits vor der Wahl gerichtlicher Rechtsschutz offenstehen. Dieser Auffassung schloss sich das Gericht nicht an.
Auf Grundlage einer Neuerung im Kommunalwahlgesetz müssen die Kommunen Kandidaten auf ihre Verfassungstreue prüfen und dürfen dafür auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einholen. Das Verwaltungsgericht in Lüneburg stellte bei seiner Entscheidung keine offensichtlichen Verfahrensfehler des Wahlausschusses fest. Dessen Mitglieder seien ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass die Einschätzung des Landes für sie nicht bindend sei.
Neben Bothe waren zuvor bereits die AfD-Politiker Martin Sichert, Thorsten Moriße und Justin Vogel nicht zugelassen worden. Am Montag war auch ein Eilantrag von Sichert gegen die Nichtzulassung gescheitert.
Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig. Es kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Die AfD in Niedersachsen wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die Partei wehrt sich dagegen juristisch.
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