Die grüne NRW-Flüchtlings- und Integrationsministerin Verena Schäffer kritisiert, dass die Kölner Ausländerbehörde Hilfe zur Abschiebung ausreisepflichtiger Migranten abgelehnt haben soll. „Warum die kommunale Ausländerbehörde Köln auf die Unterstützung bei der Passersatzpapierbeschaffung für Personen vom Westbalkan verzichtet hat, kann ich nicht nachvollziehen“, teilte die Ministerin der Deutschen Presse-Agentur mit.
Die Stadt Köln prüft den Fall zurzeit. Nach Recherchen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ hatte die Zentrale Ausländerbehörde im Kreis Coesfeld im Auftrag des NRW-Fluchtministeriums der Kölner Ausländerbehörde im Jahr 2024 angeboten, für rund 500 ausreisepflichtige Personen aus Westbalkanstaaten notwendige EU-Reisedokumente zu beschaffen.
Die Stadtverwaltung habe diese Unterstützung zur Vorbereitung von Abschiebungen jedoch abgelehnt.
Schäffer betonte: „Duldungen können nicht einfach fortgeschrieben werden. Wenn Duldungsgründe nicht mehr vorliegen, ist die vollziehbare Ausreisepflicht durchzusetzen. Die regelmäßige Überprüfung von Duldungsfällen schließt auch die Überprüfung von Bleibeperspektiven von gut integrierten Personen mit ein, die sich an Recht und Gesetz halten und hier in Ausbildung oder Arbeit sind.“
Familienministerin Verena Schäffer (Bündnis 90/Die Grünen)Blutige Vorfälle in Mülheim an der Ruhr
Die Stadt Köln prüft derzeit den Vorwurf, sie habe angebotene Hilfen für die Abschiebung von ausreisepflichtigen Migranten abgelehnt. Am Montag soll es eine planmäßige Sitzung des Hauptausschusses in Köln geben, die AfD hat dafür eine Aktuelle Stunde zu dem Thema beantragt. Inzwischen wird kritisiert, dass die Stadt nicht beziffern kann, wie viele Personen dieser Liste das Land tatsächlich verlassen haben, was laut FDP auf ein „strukturelles Kontroll- und Transparenzproblem“ hindeute.
Die Debatte wird dem Bericht zufolge auch brisant, weil bei einem Konflikt zwischen zwei Großfamilien im Kölner Stadtteil Mülheim am vergangenen Montag vier Menschen durch Schüsse und Stiche verletzt wurden. Angehörige einer der beteiligten Familien sollen auf der besagten Liste der ausreisepflichtigen Personen gestanden haben.
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