In einem Regionalzug zwischen Offenburg und Karlsruhe weigert sich ein Fahrgast bei einer Ticketkontrolle, seine Personalien anzugeben und den Zug zu verlassen. Daraufhin eskaliert die Situation. Der Fahrgast ist alkoholisiert und attackiert einen 26-jährigen Mitarbeiter der Sicherheit der Deutschen Bahn (DB) brutal. Der Angegriffene stürzt während der Fahrt aus dem Zug und wird lebensgefährlich verletzt.
Diesen Vorfall vom vergangenen Freitagabend nennt die Deutsche Bahn in einer Mitteilung als Beispiel dafür, warum sie härter gegen Alkoholkonsum durchgreifen wolle. Wie „Bild“ zuerst berichtete, will der Konzern den Konsum von Alkohol an allen 5400 Bahnhöfen verbieten. Dazu zählen die Bahnsteige und die Bahnhofshallen. Künftig soll das Trinken von Bier, Wein und anderen alkoholischen Getränken an Bahnhöfen nur noch innerhalb der dortigen Gastronomie erlaubt sein. Bereits bis zum 15. Oktober 2026 soll der Plan bundesweit umgesetzt sein. „Es reicht. Genug ist genug. Wir greifen jetzt noch härter durch. Wir wollen mehr Ordnung und Sicherheit auf unseren Bahnhöfen und in unseren Zügen. Für mich zählt nur eins: der Schutz unserer Kollegen und Reisenden“, sagte Bahn-Chefin Evelyn Palla.
Die Bahn will das Alkoholverbot sukzessive in den Hausordnungen der Bahnhöfe festschreiben. Ab dem 1. September sollen bereits die Bahnhöfe Berlin Hauptbahnhof, Berlin-Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig alkoholfrei werden. „Bei Uneinsichtigkeit der Person kann ein schriftliches Hausverbot durch die DB Sicherheit erteilt werden. Bei Verstoß erfolgt ein Strafantrag bei der Bundespolizei“, sagt eine Bahn-Sprecherin WELT. „Die Bundespolizei ist in die Durchsetzung eingebunden.“
Doch ist ein solches Verbot überhaupt umsetzbar? Heiko Teggatz, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, sagt: „Das ist eine Sache des Hausrechts der Bahn.“ Sie müsse dafür sorgen, mehr Sicherheitspersonal zu stellen, um die Maßnahme umzusetzen. „Die Polizei kommt erst ins Spiel, wenn Gäste sich etwa weigern, einen Bahnhof zu verlassen.“ Die Polizei müsse sich allerdings dennoch auf Mehreinsätze einstellen und „dringend verstärkt werden“. Im Bereich von Bahnhöfen fehlen der Polizei laut Teggatz etwa 3500 Einsatzkräfte. Dennoch begrüße man das Verbot grundsätzlich. „Alkohol und Drogen sorgen dafür, dass die Hemmschwelle fällt, und führen häufig zu Gewalttaten.“
Andreas Roßkopf, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei im Bereich Bundespolizei, sagt: Die Überwachung des Alkoholverbots sei grundsätzlich mit den gegebenen personellen Ressourcen der Polizei umsetzbar. Er begrüßt das Verbot ausdrücklich: „Bahnhöfe sind mittlerweile kriminelle Hotspots.“ Allein im vergangenen Jahr habe es fast 28.000 Gewaltdelikte im Bereich von Bahnhöfen gegeben. Mit einem Verbot von Alkohol könne man dem entgegenwirken. In München, Frankfurt und Hamburg gibt es bereits solche Verbote. „Seitdem haben sie die Straftaten und auch Gewalttaten reduziert“, sagt Roßkopf.
Wie sehen die Bundestagsfraktionen das neue Verbot? „Dass die Deutsche Bahn ihre eigenen Sicherheitsbemühungen verstärkt, begrüße ich ausdrücklich“, sagt der innenpolitische Sprecher der Union, Alexander Throm (CDU). Bei der Umsetzung sieht er aber ausschließlich die Bahn in der Pflicht. Dazu gehöre, „dass sie diese Regeln mit eigenem Personal durchsetzt“.
Der Koalitionspartner SPD sieht in dem Alkoholverbot einen „erheblichen Sicherheitsgewinn“, bemängelt jedoch Schwächen im bisherigen Vorgehen der Bahn. Die Bahn müsse Sicherheitsstandards an Bahnhöfen und in Zügen „im Einvernehmen mit der Bundespolizei umsetzen“, sagt der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Fiedler. Das sei bislang augenscheinlich nicht erfolgt. „Eine Umsetzung kann nur in Betracht kommen, sofern die Bahn eine erhebliche personelle Verstärkung bei der DB Sicherheit nachweist.“
Die Bundespolizei sei für die Durchsetzung des Alkoholverbots zwar nicht zuständig, führe aber in vielen Bahnhöfen gemeinsame Streifen mit der DB Sicherheit durch. „Die Bahn muss nun ein Konzept vorlegen, aus dem hervorgeht, dass eine zusätzliche Sicherheitsaufgabe wie die Überwachung und Durchsetzung eines Alkoholverbots nicht zur Vernachlässigung der bisherigen Tätigkeiten des Sicherheitspersonals geht.“
„Alkoholverbot löst das Problem nicht“
Deutliche Kritik kommt aus der Bundestagsfraktion der Linken. „Ob Zugbegleiterin, Eltern mit Kindern oder ältere Reisende: Wir alle zahlen jetzt den Preis dafür, dass die Deutsche Bahn nach der Privatisierung ihre Bahnhöfe kaputtgespart hat“, sagt der rechtspolitische Sprecher Luke Hoß. Für ihn steht fest: „Ein Alkoholverbot löst das Problem nicht.“
Er wirft Bahn-Chefin Palla vor, sie wälze „die Verantwortung ab und belastet die Angestellten noch stärker durch die Kontrolle von noch mehr Verboten“. Hoß nimmt zudem Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) ins Visier. Es sei seine Aufgabe, zusammen mit der Bahn-Chefin „die Bahnhöfe im Land instand zu setzen, damit sich dort alle sicher fühlen können“.
Die AfD-Bundestagsfraktion erklärt den Vorstoß der Bahn für umsetzbar und argumentiert damit, dass „das schon länger in vielen Bereichen geltende Rauchverbot weitgehend durchgesetzt werden kann“, wie ihr verkehrspolitischer Sprecher Wolfgang Wiehle WELT sagt. „Vielerorts vorhandenes problematisches Publikum“ würde Anreize zum Verbleiben verlieren, daher unterstütze er das Alkoholverbot an Bahnhöfen ausdrücklich. Und er geht noch weiter: „Ergänzende, wohlüberlegte Alkoholverbote in Zügen könnten folgen, insbesondere in den von den Ländern bestellten Regionalverkehren.“
Die Grünen-Fraktion äußerte sich auf WELT-Anfrage nicht.
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