Die Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf hat mit ihren Aussagen zur Leihmutterschaft Widerspruch von konservativer Seite erhalten. Der CDU-Bundestagsabgeordnete und frühere Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Armin Laschet, schrieb auf X: „Etwas plumperes, als diese Antwort von Frau Brosius-Gersdorf habe ich noch nicht gelesen.“
Dazu postete er einen Screenshot aus einem Interview Brosius-Gersdorfs mit der „Zeit“. Dort sagte die Verfassungsrechtlerin, die Union spreche mit dem Verbot der Leihmutterschaft Frauen ihr Recht auf Selbstbestimmung ab. „Sie (die Union, d. Red.) will einen paternalistischen Staat, der am besten weiß, was für Frauen und auch für potenzielle Leihmütter gut ist.“
Laschet widersprach dieser Darstellung. Es gebe „parteiübergreifend differenzierte Stellungnahmen zur Miet-Mutterschaft“, schrieb der ehemalige Kanzlerkandidat der Union. Und fügte hinzu: „Ein Segen, dass sie nicht im höchsten deutschen Gericht sitzt, das über die Werteordnung der Verfassung wacht.“
Frauke Brosius-Gersdorf sollte im vergangenen Jahr auf Vorschlag der SPD-Bundestagsfraktion Richterin am Bundesverfassungsgericht werden. Die Wahl geriet zur Koalitionskrise, da sich zahlreiche Unionsabgeordnete weigerten, die renommierte Verfassungsrechtlerin zu wählen – insbesondere wegen ihrer liberalen Position beim Thema Schwangerschaftsabbruch. Brosius-Gersdorf zog ihre Kandidatur schließlich selbst zurück.
Im Interview mit der „Zeit“ forderte Brosius-Gersdorf eine Legalisierung der Leihmutterschaft, weil das Grundgesetz „auf dem Menschenbild des selbstbestimmt und autonom handelnden Individuums“ beruhe: „Man darf Frauen und insofern auch Leihmütter nicht gegen ihren erklärten Willen vor sich selbst schützen.“
„Wir haben ein Recht auf Rauchen und Alkoholtrinken“
Zwar müsse der Staat gesundheitliche Aufklärung sicherstellen, die Entscheidung über den eigenen Körper müsse aber frei sein. Das gelte schließlich auch in anderen Bereichen: „Wir haben ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, ein Recht auf Rauchen und Alkoholtrinken, auf Hochrisikosport.“
Die FDP-Politikerin Linda Teuteberg kommentierte diese Aussage auf X mit den Worten: „Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.“
Auch der Oldenburger Rechtsprofessor Volker Boehme-Neßler widersprach Brosius-Gersdorf auf X: Ihre Aussage, das Verbot der Leihmutterschaft widerspreche dem Menschenbild des Grundgesetzes, sei falsch. „Das Verbot schützt die Menschenwürde der Frauen und der Kinder.“ Diese dürften „nicht kommerzialisiert und zu Objekten gemacht werden“.
Für eine liberalere Regelung der Leihmutterschaft sprach sich neben Brosius-Gersdorf auch der Münchner Rechtsprofessor Anatol Dutta aus. In einem Gastbeitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ schrieb er: Die liberale Haltung der obersten deutschen Gerichte hinsichtlich Leihmutterschaften im Ausland möge „widersprüchlich erscheinen, angesichts des umfassenden Verbots dieser Reproduktionsmethode im Inland“.
Der Spielraum, die Anerkennung von Leihmutterschaften im Ausland einzuschränken, sei aber gering, da das Recht des Kindes auf Privatleben auch das auf Eltern einschließe. Wenn eine Elternschaft im Ausland anerkannt sei, könne sie im Inland kaum nicht anerkannt werden.
„Das kann man ignorieren und den Kopf in den Sand stecken. Oder man muss darüber nachdenken, ob nicht doch im Inland eine regulierte Leihmutterschaft zugelassen werden sollte.“ Die Diskussion um die von Jens Spahn und seinem Mann in Anspruch genommene Leihmutterschaft zeige aber, dass Deutschland „offenbar noch nicht bereit“ sei „für eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Thema“.
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