Es ist ein Familienmodell, das für viele Diskussionen sorgt: Als Solo-Mütter werden Frauen bezeichnet, die sich bewusst ohne Partner für ein Kind entscheiden – und damit auch die volle Verantwortung übernehmen. Oft werden sie mithilfe einer Samenspende schwanger. Nun hat das Verwaltungsgericht Bremen vier Solo-Müttern Recht gegeben und die Stadt Bremen verpflichtet, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz an die Kinder zu bewilligen. Damit haben auch diese Kinder Anspruch auf den staatlichen Unterhaltsvorschuss.

Unterhaltsvorschuss wird vom Staat gezahlt, wenn ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Seit Mitte 2017 kann das Geld so lange fließen, bis das jeweilige Kind 18 Jahre alt wird. Bislang hatte sich Bremen wie viele andere Kommunen auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2013 gestützt und diesen den Solo-Müttern bzw. ihren Kindern verweigert.

Damals hatten die Richter entschieden, dass für die Kinder kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, wenn die Mutter durch die Wahl einer anonymen Samenspende selbst dazu beigetragen habe, dass der Vater nicht festgestellt werden könne. Der Grundgedanke des Unterhaltsvorschusses sei, dass der Staat die gezahlten Leistungen später vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückfordern kann.

Das Verwaltungsgericht Bremen sieht die Rechtslage inzwischen jedoch anders. Hintergrund sind gesetzliche Änderungen seit 2018. Mit dem damals eingeführten Samenspenderregister erhielten Menschen, die durch eine Samenspende gezeugt wurden, grundsätzlich das Recht, die Identität ihres biologischen Vaters zu erfahren. Praktisch gebe es seither keine anonyme Samenspende mehr. Auf diese veränderte Rechtslage stützte das Gericht seine Entscheidungen.

Außerdem könnten diese Frauen an der Feststellung der Vaterschaft gar nicht mitwirken, weil ihnen die Identität des Samenspenders nicht bekannt sei. Ein fehlender Mitwirkungswille könne ihnen deshalb nicht vorgeworfen werden, heißt es in einem Bericht von Radio Bremen.

Eine der Frauen begründete ihre Klage in der BR-Sendung „bunten un binnen“ so: „Es kann nicht der Gleichbehandlung Rechnung tragen, wenn die einen Kinder, die in einer Partynacht gezeugt wurden, Unterhaltsvorschuss bekommen – und mein Kind bekommt das nicht?“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt kann noch Berufung einlegen, will aber erst die Urteilsbegründung abwarten.

In den sozialen Netzwerken fällt die Reaktion auf das Urteil gespalten aus. Viele Leser kritisieren, Solo-Mütter hätten sich bewusst für eine Elternschaft ohne Partner entschieden und müssten deshalb auch die finanziellen Folgen selbst tragen. Mehrfach wird argumentiert, dass die Vorleistung des Staates niemals wieder bei anonymen Samenspendern zurückgeholt werden könne.

Andere begrüßen dagegen die Entscheidung des Gerichts ausdrücklich und verweisen darauf, dass der Unterhaltsvorschuss dem Kind zugutekomme, nicht der Mutter. Mehrere Kommentatoren betonen, Kinder dürften nicht schlechtergestellt werden, nur weil sie durch eine Samenspende gezeugt wurden. Vereinzelt wird das Urteil zudem als Anerkennung neuer Familienformen gewertet.

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