Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kann sich eine „Nur-Ja-heißt-Ja“-Regelung im Sexualstrafrecht vorstellen. Aus ihrer Sicht gebe es gute Gründe dafür, das ausdrücklich im Gesetz zu regeln, sagte Hubig in einem Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Nur wenn alle Beteiligten einwilligten, seien sexuelle Handlungen einvernehmlich und nicht strafbar.

„Wenn wir uns in anderen Ländern umschauen, gibt es bereits Rechtsordnungen, die das so geregelt haben – und es funktioniert“, sagte die Ministerin. Auch die Istanbul-Konvention sehe vor, Konsens zum zentralen Maßstab bei der Bewertung von sexuellen Handlungen zu machen.

Die Regelung „Nein heißt Nein“ trat im Sexualstrafrecht vor zehn Jahren in Kraft. Die Grünen hatten im April einen Vorstoß gemacht, eine „Nur-Ja-heißt-Ja“-Regelung einzuführen. Demnach soll eine sexuelle Handlung strafbar sein, wenn die andere Person ihr nicht aktiv zugestimmt hat. Der Bundestag hatte im April darüber debattiert. Eine Abstimmung gab es noch nicht.

Hubig betonte, dass sie mit dem Koalitionspartner darin einig sei, dass man einen Vorstoß der EU mitgehen wolle, der auf eine „Nur-Ja-heißt-Ja“-Regelung bei Jugendlichen abziele. „Das ist schon ein großer Fortschritt“, so Hubig.

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