Der Ärzteverband Marburger Bund spricht sich für einen besseren Jugendschutz beim Verkauf von Alkohol aus. „Der Verkauf hochprozentiger alkoholischer Getränke soll ausschließlich in lizenzierten, spezialisierten Verkaufsstellen („Alkoholshops“) erfolgen“, beschloss der Verband am Sonntag bei seiner Hauptversammlung in Hannover. „Supermärkte, Tankstellen und Kioske sollen keinen hochprozentigen Alkohol mehr anbieten dürfen.“

Alkoholkonsum sei eines der größten vermeidbaren Gesundheitsrisiken. Besonders junge Menschen müssten besser geschützt werden, fordert der Marburger Bund. Er unterstützt auch Gesetzespläne des Bundesfamilienministeriums, das sogenannte „begleitete Trinken“ für Jugendliche ab 14 Jahren abzuschaffen. In Begleitung einer sorgeberechtigten Person dürfen nach aktuell geltendem Recht Jugendliche schon ab 14 Jahren Bier, Wein und Sekt kaufen und konsumieren.

Die Kommission zur weiteren Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung hatte Ende März ihre ersten Empfehlungen vorgestellt, weitere sollen bis Jahresende folgen. Mit einem Bündel von 66 Vorschlägen kann aus Sicht von Experten die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stabilisiert werden. Unter anderem schlugen die Experten auch eine höhere Alkoholsteuer vor.

Zuletzt sprach sich der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) zudem für weniger leicht zugängliche Alkohol-Angebote im Handel aus. „Ein Weg wäre, Alkohol von Supermarktkassen in der sogenannten Quengelgasse zu entfernen“, sagte der CDU-Politiker. Dies wäre auch eine Erleichterung für trockene Abhängige, nicht immer an Alkohol erinnert zu werden. „Ein anderer Weg wäre, den Verkauf von Alkohol an Tankstellen einzuschränken. Warum sollten Autofahrer Alkohol für die Weiterfahrt kaufen dürfen?“

Präventionsstrategie gegen Alkoholkonsum

Der Marburger Bund sieht darüber hinaus die Notwendigkeit für eine bundesweite langfristig angelegte Präventionsstrategie, die Aufklärungskampagnen, die Stärkung von Suchtprävention an Schulen, den Ausbau niedrigschwelliger Beratungsangebote und die Förderung wissenschaftlicher Forschung vorsieht.

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