Rund vier Monate nach der Brandkatastrophe von Crans-Montana gibt es einen Streit zwischen der Schweiz und Italien. Wie italienische Medien am Freitagabend berichteten, verlangt die Schweiz von ihrem Nachbarland die Übernahme der Behandlungskosten von drei italienischen Opfern.
100.000 Franken seien durch den Aufenthalt der drei Personen in einem Krankenhaus in Sitten (Wallis) angefallen. Mathias Reynard, Regierungspräsident des Kantons Wallis, verweist den Berichten zufolge darauf, dass der Kanton aus rechtlichen Gründen keinen Spielraum habe, um die Kosten selbst zu übernehmen. Das habe Reynard dem italienischen Botschafter in der Schweiz, Gian Lorenzo Cornado, mitgeteilt.
Cornado weist die Kostenübernahme jedoch zurück. Der Zeitung „Repubblica“ erklärte er: „Italien wird die Behandlungskosten für die Verletzten von Crans-Montana nicht übernehmen. Unser Land hat wochenlang die Behandlung von zwei Schweizer Bürgern im Krankenhaus Niguarda in Mailand übernommen, und der Zivilschutz des Aostatals hat in den ersten Stunden der Tragödie mit einem eigenen Helikopter an den Rettungsmaßnahmen teilgenommen. Es gibt einen Grundsatz der Gegenseitigkeit, der respektiert werden muss.“
Er fordere eine Gleichbehandlung und erachte es als „inakzeptabel“, wenn die Kosten auf die italienische Bevölkerung abgewälzt würden. Regierungspräsident Reynard habe ihm vorgeschlagen, mit den Bundesbehörden in der Schweizer Hauptstadt Bern Kontakt aufzunehmen, um eine Lösung auf diplomatischer Ebene zu finden.
Auch Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni zeigt sich über die Rechnung aus der Schweiz empört. Auf X schrieb sie: „Sollte diese schändliche Forderung formell gestellt werden, kündige ich bereits jetzt an, dass Italien sie an den Absender zurückschicken und ihr keinerlei Folge leisten wird.“ Sie vertraue auf das „Verantwortungsbewusstsein der Schweizer Behörden“.
Die Zeitung „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) schreibt, dass das Vorgehen der Schweiz rechtlich korrekt sei. Krankenhäuser schickten die Rechnungen normalerweise an eine gemeinsame Agentur der Krankenkassen, die die Dokumente wiederum an das Pendant im jeweiligen Herkunftsland der Patienten weiterleiten würde. Zwischen den Agenturen werde dann die Kostenübernahme geregelt.
Die „NZZ“ berichtet weiter, dass aus Kreisen, die mit der Katastrophe in Crans-Montana befasst seien, dennoch Zweifel am Vorgehen der Behörden herrsche – insbesondere darüber, ob das bürokratische Vorgehen der Tragweite des Unglücks gerecht werde.
Durch den Brand in der Bar „Le Constellation“ in der Neujahrsnacht waren 41 Menschen ums Leben gekommen. Funkensprühende Partyfontänen hatten Schaumstoff an der Decke in Brand gesetzt.
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