CDU, SPD und die Grünen planen im Landtag von Rheinland-Pfalz kurzfristig eine Verfassungsänderung, um der AfD im neuen Landtag die Möglichkeit zu nehmen, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen.
CDU, SPD und Grüne teilten am Mittwoch in einer gemeinsamen Presseerklärung mit, das Quorum für die Einberufung solle von derzeit einem Fünftel auf ein Viertel der Abgeordneten angehoben werden. Die Verfassungsänderung soll noch vor der ersten regulären Plenarsitzung des am 22. März gewählten Landtags beschlossen werden – also mit den Mehrheiten des alten Landtags. Dafür müssten drei Sondersitzungen einberufen werden.
Nach ihrem erfolgreichen Abschneiden bei der Landtagswahl im März wird die AfD künftig die größte Oppositionspartei sein und 24 von 105 Abgeordneten stellen, also mehr als ein Fünftel. Parteichef Jan Bollinger hatte bereits angekündigt, die Fraktion werde diese Möglichkeit nutzen, Untersuchungsausschüsse zu beantragen, etwa zur Corona-Politik. Ein Untersuchungsausschuss kann ähnlich wie ein Gericht Akten anfordern, Zeugen vorladen lassen und vernehmen.
AfD sieht sich in der Oppositionsarbeit eingeschränkt
Mit der Verfassungsänderung wäre das für die AfD de facto unmöglich, da sie noch auf Stimmen aus dem Lager von CDU, SPD und Grünen angewiesen wäre, um einen Untersuchungsausschuss einzurichten. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD im Landtag, Damian Lohr, bezeichnete die geplante Verfassungsänderung als einen „Frontalangriff“ auf die Opposition: „Ein solches Vorhaben bremst das wichtigste parlamentarische Kontrollinstrument völlig aus.“ Das schärfste Schwert der Oppositionsarbeit dürfe „nicht zu einer stumpfen Nagelfeile verkommen“.
Anders als bei der Aufnahme neuer Schulden im Bund im März 2025 verfügen CDU, SPD und Grüne im Mainzer Landtag sowohl im alten als auch im neuen Parlament über eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Der neue Landtag der 19. Wahlperiode tritt nach Parlamentsangaben spätestens am 75. Tag nach der Wahl zusammen, der 18. Mai hat sich dafür historisch in Rheinland-Pfalz etabliert.
Warum CDU, SPD und Grüne auf eine schnelle Änderung drängen, erklärte Marcus Klein, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion, auf WELT-Anfrage so: „Wir wollen die Funktionsfähigkeit von Landesregierung und Parlament gegen obstruktives Verhalten auch in der Zukunft sichern. Der Landtag der 18. Wahlperiode hat dazu bereits in der Vergangenheit Initiativen auf den Weg gebracht und ist auch jetzt voll handlungsfähig.“ Geplant ist laut Fraktion, einen neuen Gesetzesentwurf in das Parlament einzubringen.
Die Landtagsverwaltung hat keine Bedenken. „Eine Überweisung und Beratung durch Fachausschüsse setzt die Geschäftsordnung nicht zwingend voraus.“ In dem zur Verfügung stehenden Zeitfenster bis zur konstituierenden Sitzung des neu gewählten Landtags seien Beratung und Verabschiedung daher „ohne weiteres möglich“, teilte die Landtagsverwaltung auf Anfrage mit.
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