Der Mindesteigenanteil für Pflegebedürftige in Heimen ist fast so hoch wie die durchschnittlich ausbezahlte Rente. Das geht aus einer Anfrage der Linksfraktion hervor, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.

Demnach lag der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil im Jahr 2024 bei 920 Euro, während der Rentenzahlbetrag im selben Jahr 1154 Euro betrug. Seitdem ist der Eigenanteil für die Heimpflege den Angaben zufolge weiter gestiegen: auf 1028 Euro im Jahr 2025 und 1104 Euro im Jahr 2026.

Der Rentenzahlbetrag ist der Betrag, der wirklich auf dem Konto ankommt. Er ist meist niedriger als die Bruttorente, weil noch Abzüge heruntergehen, zum Beispiel für Kranken- und Pflegeversicherung. In manchen Fällen können auch Steuern eine Rolle spielen. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil lag also fast in der gleichen Höhe wie die durchschnittliche Rentenzahlung.

Tatsächliche Kosten für Heimpflege: durchschnittlich 3245 Euro monatlich

Tatsächlich müssen Pflegebedürftige in Heimen jedoch einen deutlich höheren Anteil aufbringen, zuletzt durchschnittlich 3245 Euro monatlich. Aus einer niedrigen Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung könne grundsätzlich aber nicht auf ein niedriges Alterseinkommen geschlossen werden, zitiert das RND aus der Antwort des Gesundheitsministeriums. Weitere Alterseinkommen und der Haushaltskontext seien nicht berücksichtigt.

„Gerade bei geringen Renten bestehen oft auch Ansprüche in anderen Sicherungssystemen, über die in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung keine Informationen vorliegen“, heißt es aus dem Gesundheitsministerium.

Evelyn Schötz, Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag für Pflege und psychische Gesundheit, kritisierte hingegen: „Pflegebedürftigkeit frisst die Rente auf – und räumt in kürzester Zeit jedes Sparbuch leer. Menschen werden unverschuldet in die Armut gedrängt.“

Sie forderte, die Eigenanteile zu senken. Die Kosten für die Pflege in einer Pflegevollversicherung müssten komplett übernommen werden. Dafür sollten alle einzahlen – auch Bundestagsabgeordnete und Beamte.

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