Ein US-Richter hat das Pentagon zur Wiederherstellung des uneingeschränkten Pressezugangs angewiesen. Das Ministerium behindere die Arbeit der Presse und widersetze sich damit einer früheren gerichtlichen Anordnung, erklärte der zuständige Richter Paul Friedman am Donnerstag (Ortszeit). „Das Ministerium kann nicht einfach eine unrechtmäßige Richtlinie unter dem Deckmantel einer neuen Maßnahme wiedereinsetzen und erwarten, dass das Gericht wegsieht“, schrieb Friedman in seiner Entscheidung. Dies sei ein eklatanter Versuch, einen rechtmäßigen Gerichtsbeschluss zu umgehen. Stellungnahmen der „New York Times“, des US-Justizministeriums und des US-Präsidialamts zu dem Beschluss lagen zunächst nicht vor. Das Pentagon äußert sich grundsätzlich nicht zu laufenden Verfahren.
Die „New York Times“ als Hauptklägerin hatte argumentiert, das Pentagon habe die ursprüngliche Anordnung nicht umgesetzt. Stattdessen habe das Ministerium eine neue „Interimsrichtlinie“ erlassen, die den Gerichtsbeschluss missachte. Demnach dürfen akkreditierte Reporter das Gebäude nur noch in Begleitung betreten. Zudem gibt es neue Vorgaben zum Quellenschutz. Das Pentagon wies den Vorwurf zurück, gegen die richterliche Anordnung verstoßen zu haben. Man habe sorgfältig alle rechtlichen Mängel behoben, die das Gericht an der vorherigen Richtlinie kritisiert habe, hieß es in einer Stellungnahme vom März. Die Vereinigung der Pentagon-Presse, der auch die Nachrichtenagentur Reuters angehört, nannte die neuen Regeln dagegen eine klare Verletzung des Gerichtsbeschlusses.
Hintergrund des Streits ist eine im Oktober unter US-Verteidigungsminister Pete Hegseth eingeführte Regelung. Diese sah vor, dass Journalisten als Sicherheitsrisiko eingestuft werden und ihre Akkreditierung verlieren können, wenn sie nicht autorisierte Militärangehörige um die Weitergabe von geheimen oder in einigen Fällen auch nicht geheimen Informationen bitten. Von den 56 in der Pressevereinigung organisierten Medien weigerten sich 55, die Richtlinie zu unterzeichnen, und gaben ihre Ausweise ab. Richter Friedman hatte am 20. März geurteilt, dass die Vorgaben gegen die in der US-Verfassung verankerte Pressefreiheit und das Recht auf ein ordentliches Verfahren verstoßen. Er ordnete die sofortige Rückgabe der Presseausweise an.
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