Der AfD-Bundestagsabgeordnete Matthias Moosdorf muss sich wegen des Vorwurfs der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor Gericht verantworten. Eine WELT-Recherche für den „Politico“-Podcast „Inside AfD“ zeigt, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin gegen Moosdorf zugelassen wurde. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 60-Jährigen vor, im Reichstagsgebäude einen Hitlergruß gezeigt zu haben.

„Der Beschuldigte soll am 22. Juni 2023 während einer laufenden Sitzung des Deutschen Bundestages einen Parteikollegen im Bereich der Garderobe am Zugang Ost zum Reichstagsgebäude mit einem ‚Hackenschlag‘ und dem sogenannten ‚Hitlergruß‘ begrüßt haben“, hatte die Anklagebehörde bereits im Dezember vergangenen Jahres mitgeteilt. Moosdorf wird zudem vorgeworfen, gewusst zu haben, „dass die Grußform der verbotenen NSDAP für andere im Eingangsbereich wahrnehmbar“ gewesen sei.

Laut Informationen von „Inside AfD“ hatte die Staatsanwaltschaft zunächst Anklage zu einem Einzelrichter des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten erhoben. Dieser hat das Verfahren demnach dem Landgericht Berlin vorgelegt, weil seiner Auffassung nach die Voraussetzungen einer „besonderen Bedeutung des Falles“ vorliegen. Im Gerichtsverfassungsgesetz ist vorgesehen, dass die Amtsgerichte bei Strafsachen mit einer solchen Bedeutung nicht zuständig sind.

Eine Sprecherin der Berliner Strafgerichte sagte auf Anfrage: „Das Amtsgericht hatte dies unter anderem mit der besonderen Bedeutung des Tatorts begründet. Dem hat sich das Landgericht Berlin angeschlossen und zur Begründung ausgeführt, dass der vorliegende Fall sich insbesondere durch die herausgehobene Stellung des Angeklagten in der Öffentlichkeit von dem Durchschnitt begangener Straftaten gleicher Art abhebe.“

Staatsschutz ermittelt – Berufung entfällt

Nun ist die Staatsschutzkammer zuständig, die Zweite Große Strafkammer des Landgerichts. Auch diese stellt darauf ab, dass die Tat im Reichstagsgebäude begangen worden sein soll und ein „überragendes bundesweites Medien- und Öffentlichkeitsinteresse zu erwarten“ sei. Mit Beschluss vom 17. März wurde die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen. Verhandelt wird dann in einer Kammer mit einer Vorsitzenden Richterin, einem weiteren Richter und zwei Schöffen.

Ohne „besondere Bedeutung“ wird der Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor Amtsgerichten verhandelt, da die mögliche Strafe bei maximal drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe liegt. Gegen ein Urteil eines Amtsgerichts kann Berufung eingelegt werden – mit der Folge, dass der Fall vor einem Landgericht neu aufgerollt wird, mit möglicherweise neuen Beweisen und dem erneuten Hören von Zeugen. Diese Möglichkeit wird Moosdorf durch die Entscheidung für ein Verfahren vor dem Landgericht genommen, die Berufung als zweite Tatsacheninstanz entfällt.

Gegen ein Urteil eines Landgerichts kann lediglich Revision eingelegt werden. Der Bundesgerichtshof führt dann keine neue Beweiswürdigung durch, sondern prüft das Urteil nur auf mögliche Rechtsfehler. Ähnlich war bei den Anklagen der Staatsanwaltschaft Halle gegen den Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke entschieden worden. Das Landgericht Halle verurteilte Höcke zweimal wegen der öffentlichen Verwendung einer SA-Parole. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revisionen, die Urteile sind daher rechtskräftig.

Moosdorf sagte dem „Politico“-Podcast „Inside AfD“: „Ich verwahre mich mit aller Schärfe gegen den Vorwurf, in den Räumen des Bundestags den sogenannten Hitlergruß gezeigt zu haben, und bewerte diesen als politischen Rufmordversuch.“ Der Abgeordnete sagte weiter, er sei bis zu dessen Tod im Jahr 2023 eng mit einem israelischen Pianisten befreundet gewesen, dessen Großeltern in Auschwitz ermordet worden seien. „Mir ist die NS-Ideologie zutiefst zuwider.“

Moosdorf sagte weiter, es gebe für die Anschuldigung „keine Zeugen“; dennoch werde der Prozess eröffnet und „eine Berufungsinstanz quasi ausgeschaltet“. Dies spreche „für die Entschlossenheit unserer politischen Gegner, mein Ansehen sowie das meiner Partei im Vorfeld der Landtagswahlen in diesem Jahr mit allen Mitteln zu beschädigen“. Er vertraue auf den Rechtsstaat und sehe dem Verfahren „mit Gelassenheit entgegen“.

Nach der Anklageerhebung im Dezember 2025 hatte Moosdorf behauptet, in der Akte gebe es allein eine ehemalige SPD-Abgeordnete, die den Vorwurf formuliere und sich zuvor als Gegnerin der AfD positioniert habe. Weitere Zeugen würden die Darstellung der Strafanzeige verneinen.

Ein Sprecher der Anklagebehörde sagte hierzu auf eine aktuelle Anfrage: „Die Staatsanwaltschaft geht aufgrund der durchgeführten Ermittlungen weiterhin von einem hinreichenden Tatverdacht aus. Weiteres – insbesondere auch die Würdigung der Beweismittel – ist der Hauptverhandlung vorbehalten und wäre diesbezüglich vorgreiflich.“

Für den Prozess werden derzeit mit den Verfahrensbeteiligten Termine abgestimmt.

Politikredakteur Frederik Schindler berichtet für WELT über die AfD, Islamismus, Antisemitismus und Justiz-Themen. Zweiwöchentlich erscheint seine Kolumne „Gegenrede“. Seit Februar 2026 erscheint wöchentlich sein Podcast „Inside AfD“.

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