Der jüdische Student Lahav Shapira hat im Streit mit der Freien Universität Berlin (FU) um einen besseren Schutz vor antisemitischer Diskriminierung eine Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht Berlin hat seine Klage aus formellen Gründen abgewiesen. Das Berliner Hochschulgesetz verpflichte die Universität zwar dazu, Diskriminierung vorzubeugen und zu beseitigen, so die Richter. Dieser gesetzliche Auftrag vermittele jedoch dem Einzelnen kein individuelles Recht.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Thematik ließen die Richter eine Berufung zur nächsthöheren Instanz zu, dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Shapira hatte geklagt, nachdem er im Februar 2024 von einem Kommilitonen bei einer zufälligen Begegnung in Berlin-Mitte angegriffen und verletzt worden war. Der heute 32-Jährige wirft der Hochschule vor, sie unternehme nicht genug gegen antisemitische Diskriminierung.
Der Angriff auf Shapira beschäftigt derzeit auch das Landgericht Berlin. Der Angreifer hatte Berufung eingelegt gegen seine Verurteilung zu einer Haftstrafe von drei Jahren. Das Amtsgericht Tiergarten hatte den inzwischen 25-Jährigen in erster Instanz wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt und die Tat als „antisemitischen Gewaltexzess“ gewertet.
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