Das Erstellen und Verbreiten KI-generierter Nacktbilder und Pornografie, sogenannter Deepfakes, soll nach dem Willen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) künftig strafbar sein. Sie will ein entsprechendes Gesetzesvorhaben auf den Weg bringen, sagte die Ministerin im Interview dem Magazin „Spiegel“. Das sei eine Lücke im Strafrecht gegen „digitale Gewalt“, die geschlossen werden müsse. Ein Sprecher des Justizministeriums sagte am Freitag in Berlin, dass der Gesetzentwurf praktisch fertig sei und innerhalb sehr kurzer Zeit vorgelegt werden solle.
Die geplanten Gesetzesänderungen sollen Hubig zufolge nicht nur pornografische KI-Bilder umfassen, sondern Fakes insgesamt, welche in die Persönlichkeitsrechte eingreifen. „Manche dieser Aufnahmen dienen dazu, Menschen zu verletzen. Andere sollen die Betroffenen verleumden oder Lügen streuen. Das werden wir nicht hinnehmen“, sagt Hubig.
Auch die Position der Betroffenen solle gestärkt werden, indem diese etwa bessere Auskunftsrechte erhalten, um herauszufinden, wer hinter Fakeprofilen und manipulierten Bildern steckt. Konten von Tätern in den Sozialen Medien sollen auf gerichtliche Anordnung geschlossen werden können.
Hubig mahnt zudem die Verpflichtung der Plattformbetreiber an. „Die Betreiber verdienen viel Geld mit ihren Plattformen, natürlich müssen auch sie sich an Recht und Gesetz halten. Da müssen wir Grenzen setzen.“ Neben den schon bestehenden Regelungen im EU-Recht müsse es dazu auch auf nationaler Ebene neue Vorgaben geben.
Am Abend bekräftigte die Ministerin in den ARD-Tagesthemen, das Gesetzesvorhaben werde „zwei große Blöcke“ regeln: zuerst eine Strafbarkeitslücke schließen und so bei pornografischen Deepfakes das Herstellen, Teilen und Verbreiten unter Strafe stellen. Hinzu komme, dass eine bessere Durchsetzbarkeit geregelt werden solle. Man könne dann Auskunft beantragen über den Inhaber einer IP-Adresse sowie im zweiten Schritt eine Accountsperrung beantragen und gerichtlich anordnen lassen.
Grünen-Politikerin pocht auf Einhaltung von EU-Recht
Die Digitalpolitikerin Alexandra Geese (Grüne) rief die Bundesregierung auf, ein entsprechendes EU-Gesetz rasch umzusetzen. Sie verwies auf die Gewaltschutzrichtlinie, die die Union vor knapp zwei Jahren verabschiedet hat. Diese verpflichte Deutschland dazu, bis spätestens 2027 die Weitergabe von Nacktbildern unter Strafe zu stellen, so Geese in Brüssel.
Die Abgeordnete des Europaparlaments zeigte sich irritiert, dass Hubig im „Spiegel“ ankündigte, ein Gesetzesvorhaben gegen KI-generierte Nacktbilder und Pornografie auf den Weg zu bringen. Anstatt im nationalen Alleingang das Rad neu zu erfinden, solle die EU-Richtlinie umgesetzt werden. „Der eigentliche Skandal ist, dass das trotz klarer europäischer Vorgaben seit zwei Jahren nicht passiert ist“, so Geese.
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