Ein ehemaliger Bundestagsabgeordneter ist wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Braunschweig verhängte für den 69-jährigen Hartmut Ebbing eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.

Vergangene Woche hatte der frühere FDP-Bundestagsabgeordneter vor Gericht die Vorwürfe des Kindesmissbrauchs bestritten. Er habe den Jungen nicht berührt, hatte der 69-Jährige zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Braunschweig gesagt. Eine mitangeklagte Lehrerin aus Goslar in Niedersachsen hatte dagegen die Vorwürfe aus der Anklage eingeräumt und dem früheren Politiker aus Berlin widersprochen.

Dem ehemaligen FDP-Mitglied und der Lehrerin wurde von der Staatsanwaltschaft Braunschweig vorgeworfen, 2021 sexuelle Handlungen an dem damals siebenjährigen Sohn der Frau vorgenommen zu haben. Der 52-Jährigen wurde zudem vorgeworfen, Bilder ihrer Taten gemacht und an den Angeschuldigten geschickt zu haben, weil sie davon ausging, dass er sich darüber freuen würde.

In Chats ging es schnell um sexuelle Themen

Für die Verlesung der Anklage benötigte der Staatsanwalt nur fünf Minuten. Die beiden sollen sich 2021 über ein Dating-Portal kennengelernt haben und eine kurze sexuelle Beziehung eingegangen sein. Die Mutter von acht Kindern sei auf der Suche nach einem Partner gewesen. Er soll in den Chat immer wieder auf sexuelle Themen zu sprechen gekommen sein. Es ging dabei etwa um ein Lebensmodell mit einer Art Freikörperkultur, um „Familienpetting“ und Fotos von leicht bekleideten oder auch nackten Kindern.

Die Frau räumte anschließend ein, eindeutige Bilder von zweien ihrer Söhne gemacht und an ihren Chatpartner geschickt zu haben. Immer wieder sei sie dazu gedrängt worden. „Ich habe es gemacht“, sagte die Frau mit Tränen im Gesicht. Als die Nachrichten immer fordernder wurden und der Begriff der Kinderpornografie für sie immer klarer geworden sei, habe sie alles abgebrochen.

Angeklagter: Habe kein Kind angefasst

Der Angeklagte berichtete in seiner Einlassung über jahrelange suchtartige Neigungen. Mit Blick auf die Beziehung räumte er „ständiges Drängeln“ in den Chats ein und entschuldigte sich dafür. Der 69-Jährige bestand aber darauf, dass es sich ausschließlich um Fantasien handelte. Sein reales sexuelles Interesse habe der Frau gegolten. Er bestritt, den siebenjährigen Sohn angefasst zu haben.

Die Lehrerin gab aber an, dass sie gesehen habe, wie der Mitangeklagte ihren Jungen bei einem Besuch in der Dusche berührt habe. Diese Darstellung wies der 69-Jährige als „schlicht falsch“ zurück. Ihm zufolge sei es immer um die Fantasie gegangen, tatsächlich angefasst habe er kein Kind. Mit Blick auf den mutmaßlichen Tattag im September 2021 steht damit Aussage gegen Aussage. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Bereits Bewährungsstrafe von zehn Monaten

Ausgangspunkt für die Ermittlungen und den Prozess in Niedersachsen war ein Verfahren gegen Ebbing in Berlin. Im Februar 2025 wurde er vom Amtsgericht Tiergarten wegen Verbreitung und Besitzes kinderpornographischer Inhalte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Der entsprechende Strafbefehl – und damit der Urteilsspruch – ist nach Angaben des Berliner Gerichts seit etwa einem Jahr rechtskräftig.

Im Kontext des Berliner Verfahrens wurden laut Staatsanwaltschaft Chatnachrichten und Bilddateien sichergestellt, die die Ermittler zu den mutmaßlichen Taten in Niedersachsen führten. Nach Berichten über die Braunschweiger Anklage reagierten die FDP und die Deutsch-Israelische Gesellschaft (DIG) öffentlich. Ebbing saß für die Liberalen von 2017 bis 2021 im Bundestag, bei der DIG war er Schatzmeister.

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