Die Bezeichnung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als „Pinocchio“ hat für einen Facebook-Nutzer kein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn stellte das Verfahren ein, „weil es sich hierbei um eine von der Meinungsfreiheit gedeckte und damit zulässige Machtkritik handelt“. Aus diesen Erwägungen sei auch ein anderes Verfahren wegen derselben Bezeichnung eingestellt worden, hieß es in einer Mitteilung.
Anlässlich eines Besuchs von Merz im Oktober in Heilbronn hatten Nutzer einen Facebook-Post der örtlichen Polizei fast 400 Mal kommentiert, wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten. In dem Beitrag des Polizeipräsidiums ging es um ein Flugverbot, das im Zuge des Kanzlerbesuchs verhängt worden war.
Die Polizei leitete der Staatsanwaltschaft schließlich 38 Kommentare weiter und bat um Prüfung auf Strafbarkeit. Unter anderem wurde der Bundeskanzler als „H...sohn“ bezeichnet.
Unter den Kommentaren war auch der Beitrag eines Rentners. „Pinocchio kommt nach HN“, schrieb er – und fügte ein Emoji mit langer Nase hinzu. Die Polizei zeigte den Rentner daraufhin wegen des Verdachts der Beleidigung nach Paragraf 188 an. Nach bundesweiter Berichterstattung folgte nun am Dienstag die Einstellung des Verfahrens. Die anderen eingeleiteten Verfahren würden nun nach und nach abgearbeitet, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Der Rentner selbst hatte sich empört über die Post von der Kriminalpolizei geäußert. „Das ist doch ein Witz und völlig unverhältnismäßig“, sagte er. Freunde und Bekannte hätten geglaubt, er mache einen Scherz, berichtete die Heilbronner „Stimme“.
In einer Stellungnahme an die Polizei hatte er seinen Kommentar als „mehrdeutige, symbolische und satirische Meinungsäußerung im politischen Kontext“ bezeichnet.
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