Der neue Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Sven Schulze, spricht sich für eine stärkere Verpflichtung von Bürgergeldempfängern zu gemeinnützigen Tätigkeiten aus. „Ich glaube, wir müssen als Allererstes über diejenigen reden, die arbeiten könnten, aber nicht arbeiten gehen“, sagte der CDU-Politiker der „Bild am Sonntag“.
Für die staatliche Unterstützung müsse aus seiner Sicht eine Gegenleistung erbracht werden. Konkret nannte der Regierungschef kommunale Aufgaben: „Zum Beispiel in einer Kommune mitzuarbeiten, Laub zu fegen oder jetzt im Winter, wenn Schnee liegt. Warum können das nicht auch Menschen machen, die gesund sind, zu Hause sind und gerade keine Arbeit haben?“
Schulze verwies auf das Modell der früheren „Bürgerarbeit“ in Sachsen-Anhalt. „Gemeinnützige Arbeit ist nicht verboten in Deutschland“, betonte der Ministerpräsident. Er halte es für falsch, die Debatte über solche Modelle mit Verweisen auf rechtliche Hürden sofort zu blockieren: „Für die Leistung, die du bekommst, erwarten wir auch eine Gegenleistung. Ich halte es für falsch, wenn man sofort wieder mit Gesetzgebungen kommt und sagt: Das geht nicht, jenes geht nicht.“
Um die Mitwirkung an solchen Maßnahmen oder Sprachkursen sicherzustellen, setzt Schulze auf finanziellen Druck und Konsequenzen. Wenn bei Verweigerung eine Kürzung des Bürgergelds möglich sei, sei das der richtige Weg. „Ich weiß, dass das umstritten ist, weil es bisher in der Form noch nicht gemacht wurde, aber es ist am Ende ein Teil der sozialen Gerechtigkeit“, sagte er. Man müsse am Ende auch mit Sanktionen schauen, welche Wege man finde, damit Betroffene nicht mehr die volle Leistung vom Staat beziehen, wenn sie sich der Mitwirkung entziehen.
Zum 1. Juli soll das Bürgergeld durch die neue Grundsicherung abgelöst werden. Die Reform sieht vor, dass Arbeitslose schneller wieder eine Tätigkeit annehmen müssen als bisher – auch wenn sie schlecht bezahlt ist oder unter den eigenen Qualifikationen liegt. Versäumen Empfänger Termine oder zeigen sich unkooperativ, soll die Sozialleistung gekürzt werden können. Das Gesetz wurde im Dezember von der schwarz-roten Koalition auf dem Weg gebracht, es muss aber noch im Bundestag beschlossen werden.
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